DocMorris: Ministerium verweigert Auskunft

(diz). Die Übernahme der Rats-Apotheke in Saarbrücken durch die DocMorris AG und die Erteilung der Betriebserlaubnis an diese Kapitalgesellschaft durch den saarländischen Justiz- und Gesundheitsminister Josef Hecken schockiert die Fachwelt - die pharmazeutische und die juristische. Denn geltendes Recht (Apothekengesetz) verbietet eine solche Erlaubniserteilung.

Um ein wenige Arbeitsplätze schaffendes Unternehmen in einer strukturschwachen Region wie der des Saarlandes anzusiedeln, macht sich ein (Justiz!)Minister offensichtlich strafbar, indem er bewusst das Recht bricht. Die Redaktion der DAZ wandte sich mit einem Auskunftsersuchen an die Pressestelle des Ministers. Wir wollten wissen, wer genau die Betriebserlaubnis zum Betreiben dieser Apotheke erhielt und auf welches europarechtliche Gutachten sich dabei das Ministerium stützt. Insbesondere wollten wir wissen, wer das Gutachten angefertigt hat und in wessen Auftrag. Außerdem stellten wir die Bitte nach einem Interview mit dem Minister. Die Antwort des Leiters des Ministerbüros und Pressesprechers Stephan Kolling spricht für sich:

"Wir haben in der Pressemitteilung alles gesagt, was es derzeit dazu zu sagen gibt. Das Rechtsgutachten eines namhaften Rechtswissenschaftlers, das unser Ministerium in Auftrag gab zur Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer Betriebserlaubnis, stellt ein Verwaltungsinternum dar, das nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Ich werde Ihnen daher weder das Gutachten zuleiten noch den Gutachter benennen."

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