Monopolkommission empfiehlt Apothekenketten

BERLIN (ks). In ihrem aktuellen Hauptgutachten empfiehlt die Monopolkommission der Bundesregierung, das Fremdbesitzverbot für Apotheken aufzuheben und Apothekenketten zugelassen. Das diesjährige Gutachten mit dem Titel "Mehr Wettbewerb auch im Dienstleistungssektor!" beschäftigt sich in einem Sonderkapitel mit den wettbewerbsbeschränkenden Regelungen der Freien Berufe.

Das Beratungsgremium auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik und Regulierung hat dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie am 5. Juli sein neues Gutachten übergeben. Nach Auffassung der Kommission herrscht in Deutschland ganz allgemein noch zu wenig Wettbewerb im Dienstleistungssektor. Der Staat müsse dem enormen Wachstumspotenzial dieser Märkte "durch bessere Rahmenbedingungen freien Lauf lassen", sagte der Kommissionsvorsitzende der Kommission Jürgen Basedow bei der Vorlage des Gutachtens.

Ausweitung der Selbstbedienung

Wie dies konkret bei Apothekern aussehen soll, zeigt ein eigenes Kapitel auf. Zum einen empfiehlt die Monopolkommission, den Umfang der Apothekenpflicht unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen zu überprüfen. So könnten bestimmte Arzneimittel, die in Großbritannien oder den USA nicht apothekenpflichtig sind, möglicherweise auch in Deutschland zum Verkauf in Supermärkten und Drogerien zugelassen werden. Zumindest sollte es möglich sein, sie innerhalb der Apotheke als Selbstbedienungsware anzubieten. Soweit jedoch Arzneimittel wegen des Beratungsbedarfes weiterhin apothekenpflichtig sein sollen, sei darüber nachzudenken, eine zu dokumentierende Beratungspflicht des Apothekers einzuführen.

Was die Preisregelung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln betrifft, so stellt die Kommission fest, dass diese nicht ohne weiteres aufgehoben werden könne. Da die Kosten dieser Arzneimittel von der Krankenkasse getragen werden, bestehe für den Patienten aber kein ausreichender Anreiz, nach preisgünstigen Apotheken zu suchen - daran änderten auch die Zuzahlungsregeln nur wenig. Um dennoch einen Preiswettbewerb in diesem Bereich zu ermöglichen, spricht sich die Kommission für ein Modell aus, in dem der Patient die Kosten für die Dienstleistung der Apotheke übernimmt, während die Krankenkasse weiterhin die Kosten des Arzneimittels trägt. Die Höhe der vom Patienten erhobenen Pauschale sollte der Apotheker dabei selbst festlegen.

Die Ober- und Untergrenze der Pauschale könnte der Gesetzgeber festsetzen. Im Gegenzug würde die bisherige Zuzahlung entfallen. Die Kommission geht davon aus, dass dies den Patienten motivieren werde, nach einer preisgünstigen Apotheke zu suchen. Zwar sei zu erwarten, dass in Gegenden mit geringer Apothekendichte wegen des fehlenden Wettbewerbs höhere Pauschalen verlangt werden. Dadurch würden aber auch Anreize zur Ansiedlung in diesen Gegenden gesetzt.

Fremdbesitz, Mehrbesitz, Apotheken-GmbH

Weiterhin spricht sich die Monopolkommission dafür aus, das Fremdbesitzverbot aufzuheben und auch Nichtapotheker als Eigentümer einer Apotheke zuzulassen. Die Apotheke müsste jedoch weiterhin verantwortlich von einem - möglicherweise angestellten - Apotheker geführt werden. Daneben sollte ein Mehrbesitz von Apotheken auch oberhalb der aktuellen Grenze von vier Apotheken möglich sein. Die Bildung von Apothekenketten, so das Gutachten, könnte zu Effizienzsteigerungen und zu einer Wettbewerbsbelebung bei den Apotheken führen.

Unabhängig davon sollte Apothekern die Berufsausübung auch in Form einer GmbH ermöglicht werden. Dabei wären - sollte sich der Gesetzgeber gegen eine Aufhebung des Fremdbesitzverbotes entscheiden - nur Apotheker als Gesellschafter zuzulassen. Eine weitere Empfehlung der Kommission geht dahin, eine räumliche Integration der Apotheke in andere Einzelhandelsgeschäfte zu ermöglichen. Apotheken könnten dann als räumlich unselbstständiger Teil eines Drogeriemarktes oder Kaufhauses betrieben werden. Der Verkauf von Arzneimitteln, die verschreibungspflichtig sind oder nur nach Beratung angewandt werden sollten, würde aber weiterhin nicht in Selbstbedienung, sondern nur über den Apothekentisch erfolgen.

Im Bereich der Werbung befürwortet die Monopolkommission eine Abschaffung der berufsspezifischen Werberegeln. Die Werbung der Apotheker würde sich dann nur noch nach dem UWG und dem Heilmittelwerbegesetz richten. Nicht zuletzt schlagen die Regierungsberater vor, den Zugang zum Beruf des Apothekers in Zukunft auch über ein Fachhochschulstudium zu ermöglichen.

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