Bundesregierung bringt Tabakwerbeverbot auf den Weg

BERLIN (ks). Ein Jahr nachdem die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Tabakwerbung abgelaufen ist, hat der Bundestag am 29. Juni in erster Lesung einen Gesetzentwurf für ein weitreichendes Werbeverbot beschlossen. Künftig soll Werbung für Tabakerzeugnisse in der Presse und im Internet sowie das Sponsoring der Tabakindustrie bei grenzüberschreitenden Veranstaltungen - etwa Formel 1 Rennen - nicht mehr möglich sein. Damit reagiert die Bundesregierung auf den Beschluss der EU-Kommission, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Bundesrepublik zu erheben.

Der Streit um die EU-Richtlinie zum Tabakwerbeverbot schwelt schon lange: Bereits 2003 wurde die Tabakwerberichtlinie beschlossen. Bis zum 31. Juli 2005 sollte sie in allen Mitgliedstaaten umgesetzt sein. Die Bundesrepublik erhob jedoch vor dem EuGH Klage gegen die Richtlinie, weil sie die Regelung für überzogen und unnötig und die EU für unzuständig hielt. Dennoch brachte die rot-grüne Regierungskoalition im Mai vergangenen Jahres einen Gesetzentwurf ins Parlament ein, mit dem die europäischen Vorgaben fristgerecht umgesetzt werden sollten. Das Vorhaben scheiterte kurz vor der Sommerpause am Bundesrat. Die Länder wollten das Gesetz nicht absegnen, ehe der EuGH zu einer Entscheidung gekommen ist. Obwohl der Gesetzentwurf nicht zustimmungspflichtig ist, blieb er vor den Neuwahlen in den parlamentarischen Mühlen hängen.

Nachdem die EU-Kommission Deutschland seit dem vergangenen Sommer zwei Mal erfolglos angemahnt hat, die Richtlinie umzusetzen, beschloss sie am 28. Juni, vor dem EuGH Klage zu erheben. Nun hat die große Koalition einen neuen Anlauf gestartet. Denn wenn die EU-Kommission mit ihrer Klage Erfolg hat, drohen erhebliche Strafzahlungen. Zudem sieht es derzeit nicht so aus, als würde der EuGH die deutsche Klage gegen die Richtlinie durchgehen lassen. In seinem Rechtsgutachten hatte der zuständige Generalanwalt Mitte Juni die deutschen Argumente weitgehend verworfen. Die Entscheidung steht allerdings noch aus. Der Bundesrat steht nach wie vor auf dem Standpunkt, diese abzuwarten, ehe man mit der Umsetzung der Richtlinie beginnt. Die Länder können das Gesetzesvorhaben daher nochmals verzögern - verhindern können sie es jedoch nicht.

Luxemburg gibt Widerstand auf

Auch andere Mitgliedstaaten hatten sich der Richtlinie widersetzt. Luxemburg hat seine Vorbehalte mittlerweile zurückgezogen. Tschechien, Italien, Ungarn und Spanien wurden von der Kommission ebenfalls abgemahnt. Über die nächsten Schritte gegen diese Länder soll im Juli entschieden werden.

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