Hamburg: Zielvereinbarung verlängert

HAMBURG (tmb). Die indikationsbezogene Zielvereinbarung über die Arzneimittelausgaben in Hamburg wird bis Ende 2006 verlängert. Die zwischen den Krankenkassenverbänden und der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossene Vereinbarung gemäß § 84 Absatz 1 SGB V war Anfang 2005 in Kraft getreten.

Wie die Landesvertretung des Ersatzkassenverbandes mitteilte, wird die Regelung zum 1. Juli 2006 zudem auf weitere Arzneimittelgruppen ausgedehnt. So solle ein größerer Teil des Marktes gesteuert werden können. Die Ersatzkassen heben die Möglichkeit hervor, dass Ärzte von den Krankenkassen individuell in Regress genommen werden können, wenn sie die ausgewiesenen Einsparpotenziale bei bestimmten Indikationen nicht realisieren. Die Vereinbarung hat sich aus Sicht der Ersatzkassen bewährt.

Krankenkassen sehen sich bestätigt

Während die Arzneimittelausgaben in Hamburg zuvor meist stärker als im Bundesdurchschnitt gestiegen seien, habe Hamburg zurzeit die geringsten Ausgabenzuwächse. Die Hamburger Krankenkassen sehen sich in ihrer Vorgehensweise auch durch das AVWG bestätigt, das ausdrücklich vorsieht, solche regionalen Regelungen beizubehalten, wenn sie ebenso hohe Einsparungen wie bundesweit gültige Vereinbarungen erwarten lassen.

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