Studie des Fritz Beske Instituts: Das GMG hat seine Ziele verfehlt

BERLIN (ks). Die letzte Gesundheitsreform wirkt nach Auffassung des Kieler Gesundheitsforschers Prof. Fritz Beske längst nicht so offensichtlich, wie es Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt gerne behauptet. Vielmehr seien wesentliche Ziele des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) nicht oder nur teilweise erreicht worden, heißt es in einer aktuellen Studie des Fritz Beske Instituts für Gesundheits-System-Forschung (IGSF). Bevor man das Gesetz als Basis für neue Strukturreformen im Gesundheitswesen nutzen könne, sei es notwendig, seine einzelnen Regelungen und Auswirkungen auf das Gesundheitswesen insgesamt zu evaluieren.

Beske stellte am 3. Mai in Berlin die Studie "Das GMG und seine Auswirkungen - eine kritische Analyse" vor. Grundlage dieser Arbeit ist im Wesentlichen die öffentliche Berichterstattung zur letzten Reform. Diesen Weg habe man gewählt, da keine objektiven Daten von ausreichender Aussagekraft zur Verfügung gestanden hätten, erklärte IGSF-Direktor Beske. Auch wissenschaftliche Untersuchungen zum GMG lägen bislang nicht vor. Das Resümee des Forschers ist ernüchternd: "Die Analyse vorliegender Daten, Informationen und Meinungsäußerungen zum GMG lässt eher ein Nichterreichen der im GMG selbst gesteckten Ziele erkennen". Insbesondere ein Abbau von Bürokratie sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen seien nicht erreicht worden - vielmehr sei das Gegenteil eingetreten.

Beitragssatzsenkung Fehlanzeige

Für die Studie wurden elf Regelungen des GMG exemplarisch untersucht. Darunter die Integrierte Versorgung, die hausarztzentrierte Versorgung, die Praxisgebühr, der Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel aus dem GKV-Leistungskatalog, die Umgestaltung der Arzneimittelpreisverordnung und die Weiterentwicklung der Festbetragsregelung. Keine der Regelungen konnte der Analyse zufolge eindeutig eine Senkung der Beitragssätze bewirken. In den meisten Fällen wurde die Erreichung dieses Ziels bestenfalls als "fraglich" eingestuft. Noch schlechter sieht es beim Bürokratieabbau aus, den sich der Gesetzgeber ebenfalls auf die Fahne geschrieben hatte. Keine der untersuchten Regelungen habe hierzu beitragen können. Durch die Vielzahl von Programmen und Verträge sei die Versorgungslandschaft zudem zu einer Art "bunten Wiese" geworden, die von Intransparenz geprägt sei.

Kaum Bewegung im Arzneimittelbereich

Der Ausschluss von OTC-Arzneimitteln aus dem GKV-Leistungskatalog hat der Studie zufolge lediglich zu einer Stärkung der Eigenverantwortung und Beteiligungsrechte der Patienten geführt. Eine Kostensenkung oder eine verbesserte Wirtschaftlichkeit sei hingegen "fraglich". Soweit mit dieser Maßnahme Effizienzreserven erschlossen, die Versorgungsqualität verbessert, Bürokratie abgebaut und der Wettbewerb beschleunigt werden sollte, sie dies gar nicht gelungen. Auch die Neugestaltung der apothekerlichen Vergütung hat nach Auffassung der Studienautoren kaum etwas gebracht. Lediglich eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung sei "möglich"

Kosten-Nutzen-Analyse nötig

"Es wäre fahrlässig, das GMG ohne eine wissenschaftliche Analyse als Basis für die neue Gesundheitsreform zu nutzen. Wir brauchen keine weiteren kostspieligen Experimente im Gesundheitswesen", schlussfolgert Beske. Er fordert eine genaue Untersuchung der Auswirkungen des Gesetzes etwa mit Kosten-Nutzen-Analysen und einem Vergleich zwischen neu eingeführten und bestehenden Versorgungsstrukturen. Die Untersuchungen sollten von unabhängigen wissenschaftlichen Instituten durchgeführt werden. Eine koordinierende Funktion könnte dabei der Gesundheits-Sachverständigenrat übernehmen. Dieser sei bisher nicht einmal im Ansatz in eine wissenschaftliche Begleitung des GMG eingeschaltet worden.

AOK: Einseitige Betrachtung

Weniger düster sieht der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Hans Jürgen Ahrens die Situation. Er hält der vorgelegten Studie entgegen, dass sie einseitig die Vorbehalte der Ärzteschaft gegen mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen widerspiegle. Tatsächlich greift die Analyse in besonderem Maße auf die Berichterstattung in Ärztemedien zurück. Die Forderung keine weiteren Experimente zu wagen, gebe zwar die Haltung der Besitzstandswahrer in Pharmaindustrie und Ärzteverbänden zutreffend wider, decke sich aber nicht mir den Interessen der GKV-Versicherten, erklärte der AOK-Chef. Aus seiner Sicht sollte man weiterhin experimentierfreudig sein auf dem Weg zu mehr Wettbewerb, Qualität, Transparenz, Effizienz und Wahlfreiheit. Darüber hinaus gab Ahrens zu bedenken, dass viele Regelungen des GMG länger als zwei Jahre bräuchten, um ihre Wirkung entfalten zu können.

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