AVWG tritt im Mai in Kraft: Bundesrat stimmt zu

BERLIN (ks). Der Weg für das Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) ist frei: Nachdem der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am 5. April keine Einigung erzielen konnte, stimmte die Länderkammer dem Gesetzentwurf am 7. April zu.

Der Bundesrat hatte am 10. März den Vermittlungsausschuss wegen der im AVWG vorgesehenen Bonus-Malus-Regelung und den Neubestimmungen bei den Festbeträgen angerufen. Vor allem Bayern und Baden-Württemberg hatten die geplanten Regelungen kritisiert. In den Regierungsfraktionen zeigte man sich jedoch sicher, dass das Gesetzespaket nicht noch einmal aufgeschnürt würde. So ist es nun auch geschehen: Im Vermittlungsausschuss fand keine Einigung statt. Das Verfahren wurde einvernehmlich abgeschlossen und die Entscheidung nochmals dem Bundesrat überlassen.

In der zweiten Abstimmung lenkten die Länder ein. Dabei spielte es sicherlich auch eine Rolle, dass mittlerweile entschieden wurde, dass bei den Verhandlungen zur großen Gesundheitsreform auch Ländervertreter mit am Tisch sitzen sollen - so auch die bayerische Gesundheitsministerin Christa Stewens.

Der Bundestag muss sich nach Zustimmung der Länderkammer nicht mehr mit dem Gesetz auseinandersetzen. Das Parlament hatte das AVWG bereits Anfang März in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Wegen der Anrufung des Vermittlungsausschusses konnte es allerdings nicht wie ursprünglich geplant am 1. April in Kraft treten - nun wird es zum 1. Mai wirksam werden.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.