Apothekerverband verklagt GEK

BERLIN (ks). Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) hat vor dem Sozialgericht Stuttgart Klage gegen die Gmünder Ersatzkasse (GEK) erhoben. Grund: Die GEK lässt kaum eine Möglichkeit aus, ihre Versicherten vom Arzneimittelversandhandel zu überzeugen. Mit gezielten Anschreibeaktionen, über ihre Mitgliederzeitschrift und mit Telefonanrufen bemühen sich die GEK-Angestellten, Patienten einer der vier Versandapotheken zuzuleiten, mit denen die Kasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Der LAV sieht hierdurch die Grenze von zulässiger Information zu unzulässiger Beeinflussung überschritten.

GEK-Chef Dieter Hebel setzt auf den Arzneimittelversandhandel, seit dieser Anfang 2004 in Deutschland zugelassen wurde. Nicht ohne Stolz berichtet er, dass die "klar angelegte Aufklärungskampagne" der GEK dazu geführt habe, dass der Anteil der "Freihaus-Apotheken" an den GEK-Gesamtarzneimittelausgaben 2005 auf 6,4 Prozent angestiegen ist. Dies sei eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahr. So erklärt es sich Hebel auch, dass die Ausgabenzuwächse der GEK im Bereich der Arzneimittel 2005 zwei Prozent unter dem GKV-Durchschnitt lagen. 2006 will die GEK das Geschäft mit den Versendern nochmals ausweiten: Bis Ende des Jahres will Hebel eine Steigerungsrate von über zwölf Prozent erreicht haben. Zum Vergleich: In der gesamten GKV fristet das Geschäft mit Versandapotheken ein Schattendasein - es macht nicht einmal ein Prozent der Arzneimittelausgaben aus.

Hebel: Klage soll Patienten mundtot machen

Hebel ist überzeugt von seinem Konzept der Versicherteninformation. Vor allem chronisch Kranke mit einem regelmäßigen Arzneimittelkonsum werden gezielt von der Kasse angesprochen. Gelockt werden sie mit Einkaufsgutscheinen oder Zuzahlungsbefreiungen. Hebel rechnete schon von Anbeginn damit, durch diese Aktionen zur Zielscheibe der Apotheker zu werden. Nun ist es soweit. Immer häufiger bekamen baden-württembergische Apotheker von ihren Kunden Briefe gezeigt, in denen die GEK massiv für den Arzneimittelbezug über eine "ihrer" Versandapotheke wirbt. Diese Anschreiben hätten bei den Kunden nicht selten zu erheblichen Verunsicherungen geführt, heißt es beim LAV.

Aus Sicht des Verbandes handelt es sich bei den Briefen nicht mehr nur um Information, sondern um eine Beeinflussung der Versicherten und damit einen Angriff auf die freie Apothekenwahl. Gegen eine sachliche Information hätte der LAV keine Einwände - wohl aber gegen eine unzulässige Zuweisung von Patienten an bestimmte Leistungserbringer. Nun soll gerichtlich geklärt werden, wo die Grenze verläuft. Hebel zufolge hat der LAV mit seiner Klage nur eines im Blick: Den Patienten "mundtot" zu machen. Den gleichen Vorwurf muss sich der GEK-Chef allerdings auch von der Gegenseite gefallen lassen.

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