Verbesserte Logistik: Großhandel in Bayern 24 Stunden erreichbar

MÜNCHEN (diz/bav). Fünf in Bayern ansässige Pharma-Großhandlungen haben auf Initiative des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) seit kurzem eine Telefon-Hotline eingerichtet, über die in dringenden Fällen rasch und zuverlässig die Versorgung der diensthabenden Apotheken mit größeren Arzneimittelmengen im Nacht- und Notdienst sichergestellt wird. Diese verbesserte Logistikleistung hat der BAV-Vorsitzende Gerhard Reichert gemeinsam mit dem Bayerischen Gesundheitsminister Werner Schnappauf am 22. März bei einer Pressekonferenz im Münchner Presseclub vorgestellt.

In der Regel sind Apotheken im Nacht- und Notdienst mit einem für normale Fallzahlen ausreichenden und breiten Sortiment an allen gängigen Medikamenten ausgestattet. Wenn aber eine große Anzahl von Menschen unvorhergesehen und schnell Arzneimittel braucht, beispielsweise um einer Infektion vorzubeugen, und das auch noch zu kritischen Zeiten wie nachts, an Sonn- oder Feiertagen, gehen die Vorräte in der Apotheke schnell zu Ende. Für diese Fälle haben nun in Bayern fünf Großhandlungen eine Rahmenvereinbarung mit dem BAV geschlossen, in der über eine Telefon-Hotline die Erreichbarkeit der Großhandlungen und eine entsprechende Auslieferung dringend benötigter Arzneimittel rund um die Uhr sichergestellt wird. An der Rahmenvereinbarung beteiligt sind die bayernweit liefernden Pharmagroßhandlungen Andreae-Noris Zahn AG, Gehe und Sanacorp, sowie der Regionalanbieter Ebert + Jacobi und Finze.

Jede der beteiligten Großhandlungen richtet zwei Mobilfunknummern ein, die durchgängig erreichbar sind und allen der rund 3500 Apotheken in Bayern vorliegen. Die Großhändler stellen sicher, dass die betroffene Notdienst-Apotheke mit dem angeforderten Medikament schnellstmöglich beliefert wird. Die Reaktionszeit von der Bestellung bis zum Zeitpunkt der Anlieferung beträgt dank des dichten Versorgungsnetzes der Pharmagroßhandlungen circa zwei Stunden. Die Apotheken bezahlen an den Großhändler für diese Sonderleistung eine Schutzgebühr von 30 Euro. Sie ist dafür gedacht, dass dieser Logistikdienst nicht für den normalen Notdienst in Anspruch genommen wird, sondern nur den Fällen vorbehalten bleibt, in denen eine "mehrfache Betroffenheit", so der Wortlaut der Rahmenvereinbarung, vorliegt, beispielsweise wenn mehrere Personen an einer Infektion erkrankt sind.

Der Bayerische Gesundheitsminister steht der Vereinbarung positiv gegenüber. "Werden bei plötzlich auftretenden Epidemien oder großen Unglücksfällen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten plötzlich große Mengen an Medikamenten benötigt, stellt dies die Notdienst-Apotheke vor eine kaum zu bewältigende Herausforderung. Durch eine 24-stündige Erreichbarkeit des Großhandels ist dieses Problem jetzt gelöst", betonte Werner Schnappauf. Die Vereinbarung nannte der Minister einen wichtigen Beitrag, die Leistungsfähigkeit des bayerischen Gesundheitswesens zu verbessern.

In einer Presseinformation unterstützt Gehe diese Vereinbarung: "Was bei uns tägliche Praxis ist, wird mit der Rahmenvereinbarung nun klar geregelt. Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, in Notfällen bereit zu sein. Wir freuen uns, dass wir auch auf diesem Gebiet die Apotheken und damit die Menschen im Freistaat unterstützen können", sagte ein Unternehmenssprecher.

In Baden-Württemberg existiert bereits seit Ende des vergangenen Jahres ein ähnliches (vielleicht nicht so elegantes) Notfallkonzept. Apotheken, die für Notfälle größere Arzneimittelmengen im Notdienst beschaffen müssen, wenden sich an eine Telefonnummer im Innenministerium, das wiederum über das Regierungspräsidium die Großhandlungen mobilisiert. Vielleicht kann das bayerische Modell auch in anderen Bundesländern Schule machen.

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