Gericht: Barmer-Vertrag keine Integrierte Versorgung

BERLIN (ks). Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) wollen von der Barmer Ersatzkasse einen Millionenbetrag aus dem Hausarzt-Hausapotheken-Vertrag zurückfordern. Anlass ist ein Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 10. März. Danach handelt es sich beim Barmer-Modell nicht um einen Vertrag zur Integrierten Versorgung. Diese Entscheidung hat Folgen für die Finanzierung: Nach Auffassung der Richter hat die Kasse die Thüringer Ärzte zu Unrecht mit 500.000 Euro an den Kosten beteiligt (Az.: S 7 KA 2784/05).

"Wir werden auf die Barmer zugehen und unsere Ansprüche auf Rückzahlung von mehreren Millionen Euro anmelden", kündigte der Chef der KV Nordrhein, Leonhard Hansen, in der "Rheinischen Post" (Ausgabe vom 16. März) an. Die KV fühle sich in ihrer Einschätzung des Barmer Hausarzt-Vertrages durch das Sozialgericht Gotha bestätigt.

Anders sehen es allerdings die Barmer und ihr Vertragspartner, der Deutsche Hausärzteverband: Sie sind überzeugt, dass das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Da die Entscheidung des Sozialgerichts nicht rechtskräftig ist, läuft der Vertrag auch wie gewohnt weiter. Weder die am Vertrag beteiligten Hausärzte und Apotheken, noch die Patienten müssten negative Auswirkungen des Urteils fürchten, betonte Klaus H. Richter von der Barmer.

Seit dem Start des Vertrages im März 2005 haben sich daran 1,4 Millionen Versicherte, 38.000 Hausärzte und 18.000 Apotheken beteiligt. Damit ist dieser Vertrag das mit Abstand erfolgreichste Modell dieser Art bundesweit.

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