Praxis Aktuell

Die richtige Kennzeichnung – kennen Sie sich aus?

Wie werden Rezepturarzneimittel richtig gekennzeichnet? Wie sieht ein ordnungsgemäß ausgestelltes Etikett aus? Machen Sie mit bei unserem Kennzeichnungsquiz.

Unsere Aufgabe aus DAZ 7, S. 85, lautete: Wie wird ein Abgabegefäß mit 500 ml Methanol gekennzeichnet?

Erläuterungen

Methanol ist ein Gefahrstoff; er wird nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet. Der Kennzeichnung liegen die Angaben aus der sogenannten "EG-Stoffliste" zu Grunde. Das ist eine Auflistung aller EG-weit eingestuften Gefahrstoffe, die derzeit mehrere tausend Stoffe enthält und bei Bedarf dem wissenschaftlichen Stand angepasst wird (s. Tabelle 1). Folgende Angaben sind auf dem Etikett erforderlich:

1. Die chemische Bezeichnung des Stoffes:

Es sind die Bezeichnungen aus Spalte 1 der EG-Stoffliste zu übernehmen. Andere Bezeichnungen (wie z.B. der volkstümliche Name "Holzgeist" für Methanol) dürfen nur zusätzlich angegeben werden, nicht als alleiniger Name.

2. Name, Anschrift und Telefonnummer des für das Inverkehrbringen Verantwortlichen:

Es sind die entsprechenden Daten der Apotheke anzugeben.

3. Gefahrensymbole:

Die erforderlichen Gefahrensymbole sind der Spalte 4 der EG-Stoffliste zu entnehmen. Bei Methanol sind somit die Symbole "F" und "T" aufzutragen. "F" und "T" sind die Kennbuchstaben der Gefahrensymbole "Giftig" und "Leichtentzündlich" (s. Tabelle 2). Kennbuchstaben werden auf dem Etikett nicht mit angegeben.

4. R-Sätze:

R-Sätze sind standardisierte und durchnummerierte Gefahrenhinweise. Sie beschreiben die vom entsprechenden Stoff ausgehenden Gefahren detaillierter als die Symbole und weisen ggf. auf zusätzliche Gefahren hin. Spalte 4 der "EG-Stoffliste" nennt die Nummern der aufzutragenden Sätze. Auf dem Etikett dürfen nicht die Nummern genannt werden; es ist der genaue Wortlaut wiederzugeben, der einer Auflistung zu entnehmen ist (zu finden in entsprechender Fachliteratur). Eine Auswahl ist in Tabelle 3 wiedergegeben. Mehrere Sätze können sprachlich zusammengefasst sein, sie werden als "kombinierte R-Sätze" bezeichnet; die einzelnen Sätze sind dann in der "EG-Stoffliste" durch Schrägstriche getrennt.

Bei Methanol sind somit der R-Satz 11 sowie die beiden kombinierten R-Sätze 23/24/25 und 39/23/24/25 zu nennen (auf den R-Satz 11 kann in diesem Falle verzichtet werden, weil er gleichlautend ist mit der Gefahrenbezeichnung des Symbols "F").

5. S-Sätze:

S-Sätze sind Sicherheitsratschläge, die es dem Anwender ermöglichen sollen, auf gefahrlose Weise mit dem entsprechenden Stoff umzugehen. Die Nummern der erforderlichen S-Sätze finden sich ebenfalls in Spalte 4 der "EG-Stoffliste".

Der Wortlaut der S-Sätze ist auch einer Auflistung zu entnehmen, die in der Fachliteratur zu finden ist; eine Auswahl ist in Tabelle 4 abgedruckt. Sprachlich zusammengefasste S-Sätze sind durch Schrägstriche getrennt. Bei Methanol sind die S-Sätze 1/2, 7, 16, 36/37 und 45 im Wortlaut aufzutragen.

6. EG-Nummer:

Jedem Stoff ist eine so genannte "EG-Nummer" zugeordnet. Diese ist der Spalte 2 der Stoffliste zu entnehmen und zusammen mit dem Hinweis "EG-Kennzeichnung" auf das Etikett zu übernehmen.

Die Spalten 5 und 6 der EG-Stoffliste sind für die Kennzeichnung dieses Beispiels nicht notwendig, weil Methanol ein Reinstoff ist, keine Zubereitung.

Ist ein Stoff nicht in der "EG-Stoffliste" aufgeführt, kann daraus nicht der Schluss gezogen werden, dass es sich nicht um einen Gefahrstoff handelt. Wer einen Stoff abgibt, hat zuvor in Erfahrung zu bringen, ob es sich um einen Gefahrstoff handelt oder nicht. Dies kann mit Hilfe des Sicherheitsdatenblattes oder geeigneter Fachliteratur geschehen, dem auch die Angaben zur Kennzeichnung zu entnehmen sind. Auf die Angabe "EG-Kennzeichnung" wird in diesen Fällen verzichtet.

Nächste Aufgabe

Wie werden die Abgabebehältnisse für

a) Natriumhydroxid-Plätzchen b) Natriumhydroxid-Lösung 1% gekennzeichnet?

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