Pharmazeutisches Recht

Gebührenordnung

Änderung der Gebührenordnung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat in der Vertreterversammlung vom 27.11.2004 aufgrund des § 14 Abs. 4 Nr. 3 des Heilberufsgesetzes vom 20.10.1978 zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2004 (GVBl. S. 332) folgende, vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 01. Februar 2005 genehmigte Satzungsänderung beschlossen. Die Gebührenordnung in der zuletzt von der Vertreterversammlung am 27.11.2004 beschlossenen Fassung wird wie folgt geändert:

Artikel I

1. In § 1 Satz 1 Nr. 5 werden nach den Worten "für die Akkreditierung" die Worte "und Ablehnung" eingefügt. 2. § 1, Satz 1 Nr. 6 wird gestrichen. 3. § 1 wird um folgende Gebührentatbestände ergänzt: " 6. für die Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung bis zu 25,00 Euro pro Stunde, 7. für die Erteilung eines Fortbildungszertifikats bis zu 25,00 Euro, 8. für die Rezertifizierung bis zu 1300,00 Euro, 9. für die Zertifizierung und Rezertifizierung von Filialapotheken zusätzlich bis zu 400,00 Euro pro Filialunternehmen, 10. für die Genehmigung einer Rezeptsammelstelle 250,00 Euro, 11. für die Befreiung von der Dienstbereitschaft bis zu 75,00 Euro. 4. § 3 Satz 1 lit. a) erhält folgenden Wortlaut: "a) Gemäß § 1 Ziff. 1, 4, 5, 7, 8, 9,10 und 11 mit der Stellung des Antrages".

Artikel II

Die Änderung der Gebührenordnung tritt am 01.01.2005 in Kraft.

Mainz, den 03. Februar 2005

Dr. Schmall Präsident der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz

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