Pharmazeutisches Recht

Disease-Management-Programme

Bekanntmachung des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 91 Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) über die Beratung zur Empfehlung weiterer geeigneter chronischer Krankheiten für strukturierte Behandlungsprogramme gemäß § 137 f. Abs. 1 SGB V) (Einreichung von Vorschlägen)

Vom 18. Januar 2005 (aus BAnz. Nr. 27 vom 9. Februar 2005, Seite 2097)

Der Gemeinsame Bundesausschuss wird dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit weitere geeignete chronische Krankheiten empfehlen, für die strukturierte Behandlungsprogramme entwickelt werden sollen. Im Jahr 2002 wurden erstmals folgende Erkrankungen benannt und für diese Anforderungen an die Ausgestaltung von Behandlungsprogrammen gemäß § 137 f. Abs. 2 SGB V entwickelt:

– Diabetes mellitus Typ 1 und 2 – Brustkrebs – Koronare Herzkrankheit – Chronische obstruktive Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale und COPD)

Für die Empfehlung von geeigneten chronischen Krankheiten für strukturierte Behandlungsprogramme sind nach § 137 f. Abs. 1 SGB V insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:

1. Zahl der von der Krankheit betroffenen Versicherten 2. Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität der Versorgung 3. Verfügbarkeit von evidenzbasierten Leitlinien 4. Sektorenübergreifender Behandlungsbedarf 5. Beeinflussbarkeit des Krankheitsverlaufs durch Eigeninitiative des Versicherten 6. Hoher finanzieller Aufwand der Behandlung

Mit dieser Veröffentlichung soll insbesondere den medizinischen Dachverbänden und Gesellschaften, den Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis und den Spitzenverbänden der Selbsthilfe- und Patientenorganisationen Gelegenheit gegeben werden, Vorschläge bezüglich der zu empfehlenden Krankheiten einzureichen.

Anhand der gesetzlichen Kriterien und den bei der Umsetzung der bisherigen strukturierten Behandlungsprogramme gewonnenen Erfahrungen ist ein Fragenkatalog entwickelt worden, der als Grundlage für die Auswahl zu empfehlender Krankheiten dienen soll.

Die Vorschläge sind anhand dieses Fragenkataloges zu begründen und innerhalb einer Frist von acht Wochen nach dieser Veröffentlichung – möglichst in elektronischer Form – einzureichen. Den Fragenkatalog sowie weitere Erläuterungen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses:

Gemeinsamer Bundesausschuss, Geschäftsführung Auf dem Seidenberg 3 a, 53721 Siegburg Telefon (0 22 41) 93 88 12, E-mail: info@g-ba.de, Internet: g-ba.de

 

Siegburg, den 18. Januar 2005 

Gemeinsamer Bundesausschuss 

Der Vorsitzende 

Dr. jur. R. Hess

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