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Festbeträge: Anpassung zum 1. April

BERLIN (ks). Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben alljährlich den Festbetragsmarkt für Arzneimittel zu überprüfen und gegebenenfalls einer veränderten Marktlage anzupassen.

Wie die Spitzenverbände am 14. Februar in Berlin mitteilten, wird es zum 1. April zu Veränderungen in 18 Festbetragsgruppen kommen.

Die GKV-Spitzenverbände hatten für 27 Festbetragsgruppen Vorschläge zur Anpassung ermittelt. Zu diesen Gruppen fand zwischen dem 8. Dezember 2004 und dem 10. Januar diesen Jahres die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung statt. Insgesamt wurden sechs Stellungnahmen abgegeben. Am 11. Februar 2005 haben die Spitzenverbände die Anhörung ausgewertet und beschlossen, den Festbetrag in 18 Festbetragsgruppen anzupassen. Bei acht Gruppen ist aufgrund mangelnder Besetzungszahlen keine Festbetragsfestsetzung möglich. Nach Aussage der GKV-Spitzenverbände erspart die Anpassung der bestehenden Festbeträge der GKV zusätzlich 25 Mio. Euro pro Jahr.

Die Beschlüsse stehen auf der Webseite des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de/arzneimittel-festbetraege zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

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