Praxis Aktuell

Die richtige Kennzeichnung – kennen Sie sich aus?

Wie werden Rezepturarzneimittel richtig gekennzeichnet? Wie sieht ein ordnungsgemäß ausgestelltes Etikett aus? Machen Sie mit bei unserem Kennzeichnungsquiz.

Erläuterungen

Der Name des Patienten wird bei Individualrezepturen immer angegeben. Damit lassen sich Verwechslungen zuhause beim Patienten vermeiden und es ist eine eindeutige Zuordnung möglich, falls mehrere Familienmitglieder Rezepturarzneimittel verwenden. Da der Empfänger in diesem Falle bei der Herstellung noch nicht bekannt ist, wird der Name vor der Abholung aufgetragen. "Verlängerte Rezepturen" sind Fertigarzneimittel, da sie im Voraus hergestellt worden sind und sich in einer für den Endverbraucher bestimmten Verpackung befinden. Demzufolge hat die Kennzeichnung nach § 10 AMG zu erfolgen (eine Kennzeichnung wie eine Rezeptur nach § 14 ApBetrO ist nicht statthaft). Die erforderlichen Angaben sind in der Tabelle auf der folgenden Seite aufgeführt.

Einige weitere Forderungen des § 10 sind für die "Verlängerte Rezeptur" nicht von Bedeutung und deshalb nicht erwähnt. Es wird ebenso nicht auf die Besonderheiten bei homöopathischen Arzneimitteln eingegangen. Hinweise zur Lagerung, Anwendung etc. sind hier nicht erforderlich.

Neue Aufgabe

Das im Folgenden verordnete Arzneimittel (siehe unten stehendes Rezept) wird vom selben Arzt öfters in Mengen zu 100.0 g als Rezeptur für verschiedene Patienten verschrieben. In der Apotheke beschließt man deshalb, mehrere fertige Packungen als "Verlängerte Rezeptur" anzufertigen und für die Abgabe bereitzuhalten. Wie werden die Behältnisse etikettiert?

Falls Sie sich mit dem Thema der richtigen Etikettierung von Rezepturen näher befassen möchten, empfehlen wir Ihnen das Buch von Kaufmann/Fischer "Kennzeichnung in der Apotheke" mit Regeln und praktischen Beispielen. Die hier vorgestellten Beispiele sind diesem Buch entnommen.

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