Recht

Meinung: Politik statt Populismus

Seit nunmehr zwei Wochen behauptet die DAZ zu Unrecht, die ABDA interpretiere das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 9. November 2004 fehl. Einer "rund zehnköpfigen Phalanx der ABDA-eigenen Juristen" – die Zahl ist wissentlich falsch – werden Schlafmützigkeit und Fehlverhalten vorgeworfen.

Die DAZ recherchiert höchst unvollständig. Nicht ein Anruf der DAZ-Redaktion bisher bei den Gescholtenen. Warum hinterfragt die DAZ nicht, weshalb die ABDA nicht in ihr "heureka" einstimmt?

Zu den Fakten:

  • Das Urteil des Kammergerichts erging gegen einen niederländischen Apotheker, der seit geraumer Zeit keinen Arzneimittelversand verantwortet.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Hierauf beruft sich auch das BMGS in seiner Antwort vom 26.01.2005 auf die schriftliche parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Dr. Bauer, MdB (CDU).
  • Das Gericht selbst weist darauf hin, dass eine individuelle Versanderlaubnis für DocMorris oder eine vom BMGS zu veröffentlichende Liste derjenigen Länder, die nach Auffassung des Ministeriums vergleichbare Sicherheitsstandards für den Versandhandel aufweisen, bei Berücksichtigung der Niederlande, zu einer abweichenden rechtlichen Bewertung führen können.
  • Das Verfahren des DAV gegen DocMorris ist beim LG Frankfurt nach wie vor anhängig und bietet Gelegenheit, die Argumentationen des Kammergerichts zu berücksichtigen.
  • Die Kläger des vom Kammergericht entschiedenen Verfahrens gehen zusätzlich gegen DocMorris vor.
  • Innerhalb einer von der ABDA im April 2004, also lange vor dem Bekanntwerden des Urteils, veranlassten Prüfung des Bundesversicherungsamtes wird das Urteil weiterer Anlass sein, die angeblich massenhaft von DocMorris geschlossenen Vereinbarungen mit deutschen Krankenkassen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. In einem Umfeld, in der Politik, öffentliche Medien und viele gesellschaftliche Institutionen im Versandhandel einen Fortschritt sehen, in dem der Bundeskanzler im Bundestag die Eigentumsstrukturen an Apotheken in Frage stellt und durch Kollegen selbst die Apothekenpflicht und Arzneimittelpreisverordnung gefährdet werden, hat sich die ABDA für eine fundierte Sachpolitik und gegen Populismus entschieden.

Lutz Tisch ist Geschäftsführer Apotheken- und Arzneimittelrecht, Berufsrecht der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekeverbände, der Bundesapothekerkammer und des Deutschen Apothekerverbandes, Jägerstraße 49/50, 10117 Berlin

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.