Aus Kammern und Verbänden

Pharmazierätetagung: Hauptthema Beratung

Vom 16. bis 19. Oktober 2005 trafen sich 85 Pharmazieräte und Amtsapotheker zur Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (AGP) in Bad Neuenahr. Zentrales Thema war dabei die Beratung in Apotheken.

Ausgehend von der "schlechten Presse" fühlen sich die Pharmazieräte verpflichtet, dem wandelnden Berufsbild der Apotheker Rechnung zu tragen und auf die Beratung besonderes Gewicht zu legen. Dementsprechend gestaltete sich das Tagungsprogramm, in dem die Beratung in allen ihren Facetten beleuchtet wurde. Im Einzelnen beschäftigte man sich mit den folgenden Themen:

  • Beratungsliteratur und neue Medien (Dr. Schenk, Govi-Verlag),
  • Arzneimittelinformation aus dem Internet (Dr. Brodschelm, Uni-Klinikapotheke Würzburg),
  • Beratung in Krankenhäusern (Dr. Peterseim, BVKA),
  • Beratung in Altenheimen (Pharmazierat Bauer),
  • Beratung im Versandhandel (Kreispharmaziedirektorin Demelius),
  • Beratung bei der Abgabe von AM in der Offizin (Geschäftsführer Neidel, LAK Thüringen),
  • Beratungspflicht der Apotheker/in (Geschäftsführer Tisch, ABDA).

Alle Referenten stellten in ausgezeichneter Weise ihre Themen dar und beleuchteten das übergeordnete Thema Beratung aus verschiedenen Blickwinkeln. Die Pharmazieräte haben als Resümee dieser Referate und der sich anschließenden Diskussionen u.a. fünf Resolutionen beschlossen (s. Kästen).
 

Resolution zur Beratung mit modernen Medien

Die AGP fordert den AATB und die BAK auf, bei einer zukünftigen Änderung der ApBetrO dafür zu sorgen, dass die Beratung in der Apotheke mittels moderner Medien deutlich in der ApBetrO verankert wird.

Die Pharmazieräte/-innen und Amtsapotheker/-innen werden verstärkt bei den Visitationen ihr Augenmerk auf eine wissenschaftliche und fundierte Beratung der Patienten/Verbraucher lenken.

Die BAK-Präsidentin Magdalene Linz hatte die weite Reise auf sich genommen, um ein berufspolitisches Statement abzugeben und Fragen zu beantworten. Traditionsgemäß unterhalten BAK und Pharmazieräte gute Verbindung zu einander. Als Ergänzung stellte Ministerialrat Schmidt (Potsdam) die letztjährigen Beschlüsse der Arbeitsgruppe für Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AATB) der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) vor. Prof. Dr. Schubert-Zsilavecz erläuterte die Bedeutung des Zentrallaboratoriums (ZL) und der Ringversuche zur Qualität von Blutuntersuchungen in Apotheken. Auf ein besonders glattes Parkett begab sich Kollegin Peggy Ahl (BAK), als sie über die Umsetzung des neuen EU-Gefahrstoffrechts berichtete. Zur Abrundung und dem Tagungsort angemessen endete die Tagung mit einem Festvortrag von Chefarzt Dr. Keuter zum Thema Wein und Gesundheit.
 

Resolution zum Versandhandel mit Arzneimitteln

1. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die rechtlichen Regelungen im Versandhandel auf das europarechtlich erforderliche Maß zu reduzieren und alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel vom Versand auszunehmen. 
2. Im Versandhandel hat der Apotheker jeweils im Einzelfall aufgrund der spezifischen Situation des Kunden in Verbindung mit dem möglichen Risiko bzw. Gefährdungs- oder Missbrauchspotenzial des jeweiligen Arzneimittels zu prüfen und zu entscheiden, ob und welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit und zum umfassenden 
Verbraucherschutz notwendig und zu ergreifen sind. Die Mitgabe eines Formblatts, in dem auf die Möglichkeit der Information und Beratung hingewiesen wird, erscheint nicht als ausreichend. 
3. Jede Lieferung im Versandhandel muss vor Abgang von einem Apotheker kontrolliert und abgezeichnet werden. Die Kontrolle ist zu dokumentieren.

Zum Schluss verabschiedete sich unter großem Beifall Dr. Ulrich Krötsch nach neun Jahren als Sprecher der AGP, da er nach 25-jähriger Tätigkeit als Pharmazierat dieses Amt zum Jahresende niederlegt und dann auch nicht mehr Sprecher der AGP sein kann. Viele Redner würdigten die großen Verdienste von Krötsch und bedankten sich für seine Tätigkeit. Er hat sein Amt stets mit großem Engagement und persönlichem Einsatz geführt und auch dazu beigetragen, dass die AGP-Jahrestagung eine immer gerne besuchte Veranstaltung ist.
 

Resolution zum Verblistern

Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands sieht mit großer Besorgnis, wie mit der zunehmenden Verblisterung von festen Arzneimitteln der bisherige Begriff des Fertigarzneimittels verwässert wird. Gemäß Urteil des BGH vom 23.06.2005 „macht ein bloßes Aufteilen des gebrauchsfertigen Wirkstoffs in Portionen (hier Kapseln) diesen zu einem Fertigarzneimittel“, welches grundsätzlich nur nach Zulassung in den Verkehr gebracht werden darf. Wir fordern daher die BAK auf, sich mit dem Problem auseinander zu setzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Krötsch seinerseits dankte vor allem seinen beiden Mitstreitern Demelius und Dr. Buttle für die immer freundschaftliche und harmonische Zusammenarbeit. Als Nachfolger wurde einstimmig Pharmazierat Christian Bauer (Burglengenfeld, Bayern) gewählt. Die AGP wünscht ihm in seinem neuen Amt viel Erfolg und gute Zusammenarbeit mit den für die Pharmazieräte wichtigen Gremien AATB, BMGS und BAK.
 

Resolution zur Gefahrstoffverordnung

Die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands schlägt den zuständigen Aufsichtsbehörden folgende Vorgehensweise bezüglich der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung 2005 vor: 

1. Alle Apothekenstandgefäße sollten – unabhängig von der Füllmenge – grundsätzlich mit den zutreffenden R- und S-Sätzen gekennzeichnet werden. 

2. Die Apotheken sind bislang bereits verpflichtet, alle geforderten Maßnahmen für den Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Explosionsschutz zu erfüllen, so wie es die Gefahrstoffverordnung 2005 fordert. Eine darüber hinaus gehende Gefährdungsbeurteilung, insbesondere gem. §§ 7 – 11 GefStoffV 2005, sollte erst nach Vorliegen einer bundesweiten 
„apothekenspezifischen Umsetzung“ Gegenstand der Apothekenbesichtigung gem. §§ 64 ff. AMG werden. Den Apothekenleitern sollte zudem ausreichend Zeit zur Umsetzung in der Praxis zugestanden werden.

Resolution zur Beratung von Krankenhauspersonal

Die AGP versteht den neu gefassten §14 ApoG dahingehend, dass die persönliche Beratung des Personals des Krankenhauses durch einen Apotheker bedarfsgerecht und im Notfall unverzüglich erfolgt. Im Hinblick auf eine zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie findet diese Beratung kontinuierlich statt. 

Die AGP bittet daher die Länderministerien, die Einheit von Logistik und Beratung zu beachten und für die Pharmazieräte/Amtsapotheker eindeutige, nachvollziehbare Empfehlungen bezüglich der räumlichen und zeitlichen Nähe der versorgenden Apotheke zu erarbeiten.

Die Tagung war wieder hervorragend organisiert von den Ehepaaren Demelius/Dr. Berger und Dr. Buttle, denen wir an dieser Stelle für die liebevolle, charmante und ausgezeichnete Vorbereitung und Durchführung unserer Jahrestagung ganz herzlich danken möchten.

Ulrich Krötsch, Christian Bauer

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