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Zu Lasten der Arbeitnehmer (Kommentar)

Was hier unter der harmlosen Überschrift "Kündigungsschutz weiterentwickeln" daherkommt, bedeutet eine Veränderung des Kündigungsschutzes zu Lasten der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss sich künftig nicht genau festlegen, sondern kann den neueingestellten Arbeitnehmer zwei Jahre lang unter die Lupe nehmen.

Dieser befindet sich dann zwei Jahre lang auf dem Prüfstand, bevor klar ist, dass er unbefristet weiterbeschäftigt wird. Setzt man dagegen die vielbeschworene Mobilität von Arbeitnehmern, bedeutet dies, dass der Familiennachzug zukünftig zwei Jahre in der Luft hängt, weil unklar ist, ob nicht doch noch eine Kündigung erfolgt. Bei der derzeit möglichen Befristung ist hingegen beiden Seiten beim Vertragsabschluss klar: Dieser Job dauert zwei Jahre (oder so lange, wie er befristet wird) – dies bedeutet Sicherheit für beide Seiten. Diese Sicherheit geht nun (einseitig) den Arbeitnehmern verloren.

Dagegen steht die vage Hoffnung auf mehr Arbeitsplätze, obgleich mehrere Untersuchungen bereits gezeigt haben, dass der Hemmschuh bei Neueinstellungen nicht der Kündigungsschutz von Mitarbeitern ist.

Wenig konkret sind die im Koalitionsvertrag genannten "Impulse für mehr Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern". Immerhin wird die erleichterte Befristungsregelung für ArbeitnehmerInnen ab dem 52. Lebensjahr (die eigentlich bis Ende 2006 gelten sollte) abgeschafft. Wie der Europäische Gerichtshof am 22. November festgestellt hat, diskriminiert diese Regelung ältere ArbeitnehmerInnen unzulässig; sie hätte auf ältere Langzeitarbeitslose beschränkt werden müssen.

Insa Heyde, ADEXA Vorstand

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