DAZ aktuell

Phagro ergreift Initiative gegen Lieferengpässe

BERLIN (phagro/daz). Um Lieferengpässe bei bestimmen Arzneimitteln abzustellen, hat sich der Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels (Phagro) dazu entschlossen, eigenständig eine konstruktive Lösung zu entwickeln. Die Möglichkeit einer befristeten Vertriebsbindung soll geprüft werden. Nachfolgend die Mitteilung des Phagro hierzu.

Der pharmazeutische Großhandel und die Apothekerschaft sind wegen der Kontingentierung einiger Arzneimittel und der dadurch verursachten Lieferengpässe in äußerster Sorge um die Versorgungssicherheit. Beobachtungen des Großhandels bestätigen, dass bei einigen Handelsformen an ihn tatsächlich nur etwa 15 bis 30% der nachgefragten Mengen ausgeliefert werden. Bislang diskutierte Lösungsansätze wie das Handelsvertreter-/Kommissionsagentenmodell sind nicht Ziel führend, da sie weder den pharmazeutischen Großhandel als unabhängigen Vollversorger vorsehen noch dessen satzungsgemäßer Verpflichtung zur Herstellerneutralität gerecht werden. Beides sind aber tragende Elemente des aktuellen und bewährten Distributionssystems.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand des Bundesverbandes Phagro beschlossen, eigenständig eine konstruktive Lösung anzubieten. Er hat eine namhafte Anwaltskanzlei damit beauftragt, die kartellrechtlichen Möglichkeiten für eine angemessene Vertriebsbindung auszuloten, die sich nur auf die Arzneimittel bezieht, deren Verfügbarkeit im Moment eingeschränkt ist und die für die Patienten unbedingt erforderlich sind.

Die Chancen, dass das Bundeskartellamt und/oder die EU-Kommission bei einer solchen verhältnismäßigen Vertriebsbindung keinen Anlass zum Einschreiten sehen, sind vor dem Hintergrund des derzeit stattfindenden Umdenkungsprozesses realistisch. Dieser Sinneswandel hat sich sowohl in den Schlussanträgen des Generalanwalts im Fall Sysfait/GlaxoSmithKline als auch in dem Kodex für Humanarzneimittel der EU gezeigt, der die ausreichende Versorgung der Patienten in den einzelnen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft als eigenständiges Rechtsgut einstuft.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.