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Dem Koalitionsvertrag jetzt Leben einhauchen

BERLIN (ks). In dieser Woche läuft die Arbeit im neuen Parlament richtig an. Am 30. November stand die erste Regierungserklärung der neuen Bundeskanzlerin auf der Tagesordnung Ų für die anschließende Aussprache wurden auch noch die beiden folgenden Sitzungstage eingeplant. Die Bundestagsausschüsse und Arbeitsgruppen zu den unterschiedlichen Fachgebieten haben sich diese Woche ebenfalls konstituiert. Nachdem Gesundheitsministerin Ulla Schmidt in den vergangenen Tagen manch einem Unionspolitiker zu weit vorgeprescht ist, müssen sich die Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen nun auf Gemeinsamkeiten besinnen und den Bestimmungen des Koalitionsvertrages Leben einhauchen.
Foto: Bundestag/Meldepress
„POPULISTISCH UND FALSCH“ sind die Aussagen von Gesundheitsministerin Schmidt zur privaten Krankenversicherung, so CSU-Gesundheitsexperte Zöller.

Schmidt hatte am 27. November in der ARD ihren Vorschlag verteidigt, die Arzthonorare für privat und gesetzlich Versicherte anzugleichen: "Wir müssen die Honorarverteilung der Ärzte neu ordnen", sagte sie bei "Sabine Christiansen". Es dürfe für einen Arzt in Zukunft "keinen Unterschied machen, ob der den Blinddarm eines privat oder eines gesetzlich Versicherten operiert". Schmidt sprach sich für feste Preise bei festen Leistungen aus. Über Menge, Preis und Qualität müsse sodann verhandelt werden. Das müsse nicht teurer sein als heute, sei aber auch für die Ärzteschaft gerechter.

Zöller: Koalitionsvertrag falsch ausgelegt

Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion Wolfgang Zöller ist allerdings der Ansicht, dass Schmidt den Koalitionsvertrag nicht richtig auslegt: "Die letzten Tage waren kein Beitrag zur Vertrauensbildung", sagte er in einem Interview mit der "Berliner Zeitung" (Ausgabe vom 30. November). Er betonte, dass im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgehalten sei, dass es einen fairen Wettbewerb zwischen PKV und GKV geben soll. Von einer gleichen Honorierung sei dort aber nicht die Rede. Zöller: "Das ist schlicht und ergreifend falsch". Schmidts Aussagen klängen zwar gut, so der CSU-Politiker, doch sie seien "populistisch". Er räumte ein, dass das Vergütungssystem für die ambulante ärztliche Versorgung sehr kompliziert sei und Veränderungen nötig habe. Es mache Sinn, auch hier mehr mit Pauschalen zu arbeiten, so Zöller.

Allerdings müsse es "den Ärzten weiter erlaubt sein, bei Privatpatienten einen höheren Gebührensatz zu nehmen". Anderenfalls könnten viele Vertragsärzte nicht überleben. Schon jetzt macht sich vor allem in Ostdeutschland, wo es wenig privat Versicherte gibt, ein Ärztemangel breit. Was die anstehende Finanzreform betrifft, so gab sich der CSU-Gesundheitsexperte zuversichtlich, "dass eine große Koalition eine nachhaltige Finanzreform hinbekommt". Man werde ins Ausland schauen – insbesondere das Reformmodell der Niederlande ist für Deutschland interessant, da es Elemente der Bürgerversicherung und der eines Prämienmodells vereinigt.

 

Foto: Euroforum/A. Friese
SCHON AM 1. APRIL 2006 könnte ein Spargesetz zu den Arzneimitteln in Kraft 
treten, erwartet Ulrich Dietz vom BMG.

Arbeit am Arznei-Sparpaket kann bald beginnen

Es bleibt abzuwarten, wie man im Gesundheitsausschuss und den zuständigen Arbeitsgruppen der Fraktionen mit der Arbeit vorankommt. Voraussichtlich wird man sich dort zunächst mit den im Koalitionsvertrag deutlicher umrissenen Aufgaben beschäftigen – insbesondere den Sparmaßnahmen im Arzneimittelbereich. Dass auch hier noch nicht jedes Detail klar ist, machte Ulrich Dietz, im Bundesgesundheitsministerium für die Arzneimittelversorgung zuständig, am 28. November auf dem "Health"-Kongress in Berlin deutlich. Bevor das Ministerium beginnen kann, die Ideen in einen Gesetzestext zu gießen, müssten noch einige Vorgaben aus dem Parlament abgewartet werden. Dietz sieht allerdings gute Chancen, dass das Gesetz zum 1. April 2006 in Kraft treten kann. Was das Preismoratorium betrifft, so geht er davon aus, dass man eine rückwirkende Stichtagsregelung einführen wird – beispielsweise zum 1. November.

So soll verhindert werden, dass die Hersteller nun noch ihre Preise erhöhen. Ein weiterer offener Punkt der Koalitionsvereinbarung ist, ob das geplante Verbot von Naturalrabatten auch rezeptfreie Arzneimittel umfassen soll. Dietz – dem diese Entscheidung allerdings nicht obliegt – sprach sich dafür aus.

Anderenfalls gäbe es vielfach Abgrenzungsprobleme, etwa weil einige rezeptfreie Präparate auch zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen. Zudem habe die Preisfreigabe im OTC-Bereich trotz Naturalrabatten nicht zum erhofften Preiswettbewerb geführt. Klar ist hingegen: Barrabatte bis zur Höhe des Großhandelszuschlages werden auch künftig möglich sein.

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