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Justizminister gegen aktive Sterbehilfe

BERLIN (ks). Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) findet mit seinem Vorstoß zur aktiven Sterbehilfe keine Unterstützung bei seinen Kollegen. Auf der Justizministerkonferenz (JMK) am 18. November in Berlin wurde das Thema Sterbehilfe, Sterbebegleitung und Patientenverfügung zwar diskutiert – eine Arbeitsgruppe zum Thema wollten die Justizminister jedoch nicht einrichten.
Foto: Stadt Hamburg
Hamburgs Justizsenator 
Kusch fand mit seinen Ideen wenig Anklang.

Kusch hatte vorgeschlagen, bei der JMK eine Arbeitsgruppe einzurichten, die "eine wertende Zusammenfassung der wichtigsten aktuellen Vorschläge zur Sicherung der Patientenautonomie und der Erhöhung der Rechtssicherheit bei der medizinischen Betreuung am Ende des Lebens" vornehmen soll. Doch die Justizminister der übrigen Bundesländer wollten hiervon nichts wissen.

Stattdessen bekräftigte die JMK einen bereits im Juni 2001 einstimmig gefassten Beschluss: "Mit Entschiedenheit" lehnt sie eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ab. Zur Begründung verweisen die Minister auf die Unantastbarkeit fremden Lebens, die "Gefahr eines Dammbruchs beim Lebensschutz" und die Sorge vor einem Missbrauch. Zugleich formulierte die JMK eine Bitte an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD): Sie soll in der neuen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorlegen, der Rechtssicherheit bei der medizinischen Betreuung am Ende des Lebens gewährleistet und dabei insbesondere dem Institut der Patientenverfügung einen hohen Rang einräumt.

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