DAZ aktuell

Integrierte Versorgung: Weitere BKKen erstatten Homöopathie

BONN (ks). Mittlerweile übernehmen zwölf gesetzliche Krankenkassen im Rahmen eines Vertrags zur Integrierten Versorgung die Kosten für homöopathische Behandlungen. Sie erstatten zwar nicht die Kosten für die Arzneimittel, zahlen aber den beteiligten Ärzten und Apothekern ein Honorar für ihre Beratungsleistungen.

Die Deutsche BKK machte im Mai dieses Jahres den Anfang, als sie mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) einen entsprechenden Vertrag abschloss (s. DAZ Nr. 19/2005, S. 20). In den vergangenen Monaten hatten sich nach der Deutschen BKK bereits die mhplus BKK, die Energie BKK, die Autoclub BKK und die IKK Sachsen dem IV-Vertrag mit dem DZVhÄ und dem DAV angeschlossen. Seit dem 1. November sind sieben weitere BKKen mit von der Partie (Braun Melsungen, Dr. Oetker, Ernst & Young, Gruner & Jahr, Henschel Plus, KPMG und PriceWaterhouseCoopers). Und die Vertragsverhandlungen sind noch nicht am Ende: Wie der DZVhÄ am 31. Oktober mitteilte, führt der Verein derzeit mit 20 weiteren Kassen Gespräche. Dabei handle es sich nicht nur um kleinere BKKen, sondern auch um große Ersatzkassen.

DZVhÄ-Sprecher Christoph Trapp sagte, dass der Vertrag vor allem bei der Apothekerschaft gut ankomme. Im Mai hatten sich rund 500 Apotheker in den Vertrag eingeschrieben – mittlerweile sind es etwa 2000. Sie müssen dafür besondere Qualifikationen auf dem Gebiet der Homöopathie vorweisen. Neben bei den Apothekerkammern erworbenen Zertifizierungen berechtigten beispielsweise spezielle Fort- bzw Weiterbildungskurse der DZVhÄ zur Teilnahme. Diese Angebote seien bei den Apothekern heißbegehrt", berichtete Trapp.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.