DAZ aktuell

Gesetzliche und private Kassen: Ärzte gegen Angleichung

BERLIN (ks). Die Bundesärztekammer (BÄK) hält nichts davon, die Systeme der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung einander anzugleichen. Auch die Versicherungspflichtgrenze will sie unangetastet lassen. Entsprechenden Überlegungen aus der SPD erteilte die Standesvertretung der Ärzteschaft damit eine Absage.

"Das gegliederte System der Krankenversicherung in Deutschland hat sich bewährt. Es gibt keinen Anlass, daran Änderungen vorzunehmen, die zu einer Austrocknung der privaten Krankenversicherung führen würden", sagte Alfred Möhrle, Vorsitzender des Ausschusses "Gebührenordnung" der BÄK, am 28. Oktober in Berlin. Auch wenn sich der Kreis der GKV-Versicherten durch diese Maßnahmen kurzfristig erhöhen ließe, sei es "bestenfalls ein Nullsummenspiel". Denn den zusätzlichen Einnahmen stünden deutliche Mehrausgaben gegenüber.

Möhrle verwies darauf, dass die GKV auf eine Quersubventionierung durch die PKV angewiesen sei. PKV-Versicherte leisteten durch Zahlung höherer Beiträge im Krankenhaus und in der ambulanten Versorgung "einen unverzichtbaren Beitrag zur Finanzierung der GKV". Diesen Beitrag durch Anhebung der Versicherungspflichtgrenze oder durch Angleichung der Vergütungssysteme zu gefährden, hieße zugleich, die Leistungsfähigkeit der GKV weiter einzuschränken und ihre finanzielle Grundlage auszudünnen. Möhrle warnte: "Systemverändernde Eingriffe in dieses austarierte Gleichgewicht haben fatale Folgen."

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.