Aus Kammern und Verbänden

Punktefortbildung für Apotheker

Die Punktefortbildung wird auch in Baden-Württemberg eingeführt, nachdem die Vertreterversammlung am 6. Juli 2005 die "Fortbildungsordnung zum Erwerb des freiwilligen Punktezertifikates der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg für Apothekerinnen und Apotheker" verabschiedet hat.

Die Fortbildungsordnung tritt am 1. 1. 2006 in Kraft. Somit können Apothekerinnen und Apotheker alle Veranstaltungen, die sie ab dem 1. 1. 2006 besuchen, auf das freiwillige Punktezertifikat anrechnen lassen.

Das Punktezertifikat können vorerst nur Apothekerinnen und Apotheker von der LAK Baden-Württemberg erwerben. Sobald erste Erfahrungen mit der nun beschlossenen Fortbildungsordnung vorliegen, könnte die Etablierung einer Fortbildungsordnung für Pharmazeutische Assistenzberufe (PTA, Pharmazieingenieur usw.) folgen.

Die LAK Baden-Württemberg setzt auf die Eigenverantwortung der Kolleginnen und Kollegen. Die Veranstaltungen werden daher, anders als bei anderen Kammern, nicht im Vorfeld durch die Landesapothekerkammer akkreditiert, sondern jeder Teilnehmer bewertet anhand der Fortbildungsordnung die besuchte Veranstaltung selbst und ordnet der Veranstaltung die entsprechenden Punkte zu.

Um ein freiwilliges Punktezertifikat zu erhalten, benötigen Apothekerinnen und Apotheker 150 Fortbildungspunkte innerhalb von drei Jahren. Davon können 45 Fortbildungspunkte aus innerbetrieblicher Fortbildung sowie 45 Fortbildungspunkte aus dem Selbststudium stammen. Die verbleibenden 60 Punkte müssen durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen der Gruppen 1 bis 7 (Vorträge, Seminare, Pharmazeutische Arbeitszirkel usw.) nachgewiesen werden.

Um das Punktezertifikat zu erhalten, müssen mindestens 50% der Fortbildungspunkte aus Fortbildungsmaßnahmen mit pharmazeutischem Inhalt resultieren. Ansonsten sind auch Veranstaltungen, die mit dem Beruf des Apothekers in Zusammenhang stehende wissenschaftliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Themen behandeln, anrechnungsfähig.

Der Veranstalter einer Fortbildungsmaßnahme muss nicht die LAK Baden-Württemberg sein. Veranstaltungen anderer Anbieter können, sofern die Qualitätskriterien der Fortbildungsordnung eingehalten werden, ebenfalls angerechnet werden. Das gilt auch für anerkannten Fortbildungsmaßnahmen anderer Heilberufekammern, die grundsätzlich mit der dort ausgewiesenen Punktezahl auf das Punktezertifikat angerechnet werden können.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.