ADEXA Info

Probleme mit den Arbeitszeiten

Auf der Expopharm in Köln konnten sich Interessierte über pharmazeutische Anforderungen und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für FilialapothekerInnen informieren. Die Veranstaltung wurde in bewährter Weise gemeinsam von Forum Leipzig, dem Bundesverband nichtselbständiger Apothekerinnen und Apotheker, und ADEXA ausgerichtet.

Im ersten Vortragsteil ging Monika Paul, Amtsapothekerin der Stadt Köln, auf die behördlichen Anforderungen ein. Dabei wurde bereits der zentrale Punkt der späteren Diskussion mit den ZuhörerInnen deutlich: die Schere zwischen der Verantwortung des Filialleiters für die gesamte Öffnungszeit - das können bis weit über 70 Stunden wöchentlich sein - und seiner wöchentlichen Arbeitszeit (siehe dazu auch das Interview mit Monika Paul in DAZ Nr. 40, S. 93).

Verträge prüfen lassen!

Iris Borrmann, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin bei ADEXA, ging auf den Vertrag und das Gehalt für Filialleiter ein. Bei der Einstellung sollte das Gehalt 20 bis 35% über Tarif liegen. Dazu kommen verschiedene Möglichkeiten der Erfolgsbeteiligung, z. B. am Gesamtumsatz, abhängig von der Umsatzsteigerung, oder am Rohertrag. Arbeitszeit und Vergütung von Überstunden sollten vertraglich genau geregelt werden, weil sonst eventuell eine untertarifliche Bezahlung resultiert. Borrmanns Rat an alle FilialleiterInnen: Lassen Sie Ihre Verträge überprüfen! Im dritten Teil ihres Referates ging es um Haftungsfragen.

Online weiter diskutieren

ADEXA-Mitglieder können sich mit Anfragen an die Geschäftsstelle wenden. Zum Austausch untereinander gibt es ein Diskussionsforum auf der ADEXA-Website: www.adexa-online.de.

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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