Ernährung aktuell

Weichmacher in bedenklichen Mengen gefunden

Unter der Überschrift "Schmutziges Gold" berichtet die Stiftung Warentest in der Oktoberausgabe ihrer Zeitschrift "test" über die Ergebnisse einer Untersuchung von Olivenöl der Güteklasse "nativ extra". Neben anderen Qualitätsmängeln fanden die Prüfer in einigen der untersuchten Produkte Weichmacher. Die nachgewiesenen Mengen sind nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bedenklich.

Vier Weichmacher wurden von Stiftung Warentest in den Olivenölproben analysiert, darunter Diethylhexylphthalat (DEHP) und Diisodecylphthalat (DIDP). Weichmacher halten Kunststoffprodukte geschmeidig. Sie werden in so vielen Bereichen des täglichen Lebens verwendet, dass man von einem "ubiquitären" Vorkommen spricht. Entsprechend häufig kommt der Verbraucher mit den Substanzen in Kontakt. Zu den am häufigsten verwendeten Weichmachern gehört das Phthalat DEHP. Seine akute Giftigkeit ist gering, dosisabhängig kann DEHP aber schädliche Wirkungen auf Hoden, Niere und Leber haben: Im Tierversuch beeinträchtigte DEHP die Fortpflanzungsfähigkeit und schädigte die Geschlechtsorgane männlicher Nachkommen. DIDP wirkt erst in höheren Mengen fortpflanzungsschädigend. Hier steht die leberschädigende Wirkung im Vordergrund. Für beide Substanzen hat die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erst vor kurzem tolerierbare tägliche Aufnahmemengen (Tolerable Daily Intake, TDI) abgeleitet.

Der TDI für DEHP liegt bei 0,05 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Für DIDP und einen weiteren Weichmacher, das Diiosononylphthalat (DINP) wurde ein so genannter "Gruppen-TDI" in Höhe von 0,15 mg/kg KG festgelegt.

Ein Verbraucher mit einem Körpergewicht von 60 kg schöpft den TDI-Wert für DEHP bereits dann voll aus, wenn er nur 40 g (ca. 2 Esslöffel) des Olivenöls verzehrt, das in den Untersuchungen von Stiftung Warentest mit 75 mg/kg am höchsten belastet war. Weil davon auszugehen ist, dass derselbe Verbraucher DEHP gleichzeitig aus zahlreichen weiteren Quellen aufnimmt, würde er die tolerierbare Aufnahmemenge realistisch aber schon bei niedrigeren Verzehrsmengen überschreiten. Aufgrund des 100fachen Sicherheitsabstands, der bei der Festlegung eines TDI berücksichtigt wird, muss bei kurzfristigen Überschreitungen nicht mit gesundheitsschädlichen Wirkungen gerechnet werden. Wird der TDI längerfristig überschritten, können gesundheitliche Schädigungen jedoch nicht mehr sicher ausgeschlossen werden.

"Wir halten die nachgewiesenen Mengen für bedenklich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir Weichmacher zusätzlich aus vielen anderen Quellen aufnehmen", so der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung, Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel: "Weichmacher haben in Olivenöl nichts zu suchen." Das BfR fordert die Hersteller der Olivenöle deshalb dringend auf, die Eintragspfade, zu denen die Verpackung in diesem Fall offenbar nicht gehört, zu ermitteln und zu verschließen. Diese Empfehlung gilt ebenso für alle anderen Speiseöle, sofern eine vergleichbare Kontamination vorliegt.

Quelle: Pressemitteilung vom Bundesinsti- tut für Risikobewertung, 28. 9. 2005

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