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PHOENIX verlangt Energiekostenzuschuss

(diz/pho). Ende September traf bei Kunden des Pharmagroßhändlers PHOENIX ein Schreiben ein, mit dem der Großhändler ankündigt, ab 1. Oktober "zur Sicherstellung der Logistikleistung" pro Anlieferung einen "Energiekostenzuschuss" in Höhe von 0,98 Euro zu berechnen.

Auf Nachfrage bei PHOENIX, ob dieser Energiekostenzuschuss tatsächlich jede Großhandelslieferung betreffe, teilte man uns mit, dass man zur Sicherstellung der Logistikleistung zwar beständig an einer Optimierung der Auslieferungen arbeite, jetzt allerdings nicht mehr umhin komme, den Energiekostenzuschuss pro Anlieferung zu berechnen. Für diese Entscheidung der PHOENIX sei nicht alleine der außergewöhnliche Anstieg der Kraftstoffpreise ausschlaggebend gewesen. Vielmehr haben sich alle enegierelevanten Produkte und Leistungen im Zuge der Verteuerung von Erdöl entsprechend kostenmäßig entwickelt, so der Großhändler.

Insbesondere seien die Aufwendungen für Strom, Licht, Gas und Heizung teilweise massiv angestiegen. Der von PHOENIX nun erhobene Zuschuss sei daher aus der Summe der einzelnen Teilbereiche zu verstehen, wobei für die Kunden die Entwicklung der Kraftstoffpreise sicherlich am augenfälligsten sei. PHOENIX sagt deutlich: "Der Zuschuss betrifft jede reguläre Belieferung." Sondertouren würden wie auch bisher separat und individuell abgerechnet.

Hochgerechnet auf eine Apotheke mit einer Belieferungsfrequenz von vier Mal täglich ergibt dies pro Tag knapp vier Euro an Energiekostenzuschuss, in der Woche rund 24 Euro und im Monat etwa 100 Euro zusätzlich. Eine Rückfrage bei einigen Apotheken ergab, dass man die Belieferungsfrequenz reduzieren werde, um Kosten zu sparen. Dies könnte dann allerdings mit Nachteilen in der Lieferfähigkeit der Apotheken verbunden sein.

Von den anderen Großhändlern gab es bis jetzt kein Anzeichen dafür, dass man die Apothekenbelieferung in Zukunft nur gegen Berechnung ausführen will.

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