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PKV: Männer- und Frauen-Tarife bleiben

KÖLN (im). Unterschiedliche Tarife für Frauen und Männer bei privaten Krankenversicherungen (PKV) sind auch nach dem künftigen Antidiskriminierungsgesetz erlaubt. Darauf haben die privaten Versicherungen am 24. Januar in Köln hingewiesen. Ihr Verband erwartet daher keine großen Änderungen durch die neue Vorlage der Regierung.

Der Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes bestätige vielmehr die heutigen Kalkulationsverfahren der PKV. Er lege fest, dass das Benachteiligungsverbot nicht verletzt werde, wenn für die unterschiedliche Behandlung ein sachlicher Grund vorliege. Das sei bei privatrechtlichen Versicherungsverträgen zum Beispiel dann der Fall, wenn das Geschlecht ein bestimmender Faktor bei der Risikobewertung sei und diese Risikobewertung auf relevanten versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruhe, erklärte der PKV-Verband. Für die teueren Tarife bei Frauen führt der Verband die um 40 Prozent höheren Kosten bei der Behandlung der weiblichen Versicherten an, die aus der durchschnittlich sieben Jahre längeren Lebenserwartung der Frauen resultiere.

Neu sei, so der PKV-Verband weiter, dass nach dem Gesetzentwurf künftig die Kosten, die durch Schwangerschaft und Geburt entstehen, auf alle Versicherten – also Männer und Frauen – umgelegt werden müssen. Tendenziell könnten dadurch die Tarife für Männer leicht steigen und die für Frauen leicht sinken. "Unterschiedliche Tarife zwischen Frauen und Männern sind bei der privaten Krankenversicherung auch nach dem Antidiskriminierungsgesetz gerechtfertigt und erlaubt. Durch die Umlegung der Kosten von Geburt und Schwangerschaft auf Frauen und Männer wird es nicht zu größeren Verschiebungen bei den Tarifen kommen, weil diese nur einen kleinen Teil der effektiv anfallenden Mehrkosten bei Frauen ausmachen", sagte Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach.

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