Apotheke und Krankenhaus

Wenn Steuern den Wettbewerb steuern... (Editorial)

Es vergeht kein Wahlkampf ohne heftige Diskussionen um die Steuern. Das Thema steht ständig ganz oben auf der Streitliste. Experten treffen "Experten", fordern weniger Steuern für die einen, mehr Steuern für die anderen, aber ausreichen werden sie dem Staat wohl nie. Auf Fragen folgen Antworten, über die in abendfüllenden Programmen spektakulär diskutiert wird, aufgestellte, kühne Berechnungen fallen später wie Kartenhäuser in sich zusammen.

Die Römer haben schon festgestellt, dass das Geld aus Steuern, egal woher es stammt, nicht stinkt. Für welchen Zweck das Geld anschließend eingesetzt wird, das könnte schon öfter gen Himmel stinken, jedenfalls nach Meinung des einen oder anderen Steuerzahlers.

Trotzdem, Steuern sind unerlässlich, wenn wir Recht und Ordnung in unserem Staat erhalten wollen und vor allem wenn wir auch weiterhin für die Schwächeren in unserer Gesellschaft alle Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser etc. nutzbar halten wollen.

Harter Wettbewerb prägt Krankenhauslandschaft

Die staatliche Finanzierung der Krankenhäuser und die Vergütung ihrer Leistungen durch die Krankenkassen befinden sich in einem starken Wandel. Der Zug mit dem Ziel der einheitlichen Vergütungsmodelle für alle Krankenhäuser ist abgefahren. Auf der Wegstrecke werden einige Verlierer abspringen müssen und das ist gewollt, schließlich gibt es insgesamt zu viele Krankenhausbetten in unserem Land.

Die Krankenhauslandschaft muss sich auf einen harten Wettbewerb einstellen und tut das bereits. Kirchliche oder kommunale Träger von Krankenhäusern verabschieden sich als Einzelkämpfer, ihre Häuser gehen in Verbünde ein oder werden von Klinikkonzernen übernommen, sei es komplett oder zumindest vom Verwaltungsmanagement her.

Krankenhausapotheken bleiben nicht verschont

Die Krankenhausapotheken bleiben von dieser Entwicklung nicht verschont. Der Trend zu Versorgungszentren, in denen Arzneimittel und Medizinprodukte unter einem großen Dach zusammengefasst werden, ist unübersehbar. Diese Zentren brauchen zur ihrer Auslastung möglichst viele Einrichtungen und werden somit auch zu mächtigen Konkurrenten von privaten Versorgungsapotheken. Soweit so gut, denn das ist nun mal der heutige Wettbewerb.

Kehren wir zu den Steuern zurück. Bei allen Investitionen von Krankenhäusern besteht nun einmal der Verdacht, dass öffentliche Gelder direkt oder indirekt fließen. Solange ein Krankenhaus diese Gelder für die Optimierung der eigenen Versorgung benutzt, so entspricht dieses sicher dem Grundgedanken der staatlichen Förderung.

Profit-Center Krankenhausapotheke - Gewerbebetrieb mit Steuerpflicht!

Wenn eine Krankenhausapotheke zum Profit-Center auf der grünen Wiese mutiert, dann haben Steuergelder zur Subventionierung dort nichts mehr zu suchen. Vielmehr muss diese Einrichtung darüber hinaus, wie jeder Gewerbebetrieb, auch sämtliche Steuern zahlen. Völlig abstrus wird es, wenn diese Apotheke nicht mehr einem Krankenhaus gehört, sondern in eine wie auch immer formulierte Gesellschaftsform verschiedener Träger eingeht. Für den Fall, dass mehrere gemeinnützige Krankenhäuser verschiedener Träger auf diese Weise sogar versuchen, die Mehrwertsteuer auf die Dienstleistung für die mitversorgten Häuser einzusparen, dann greift dieses Vorgehen massiv in den Wettbewerb ein. Vor diesem Hintergrund nimmt das Bestreben einiger Kollegen nach Sattelitenapotheken und Nebenstellen von Krankenhausapotheken, z. B. zur Herstellung von Zytostatika oder patientenorientierter Arzneimittelversorgung, noch ganz andere Dimensionen an.

An dieser Stelle sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es bereits solche Krankenhauseinrichtungen gibt, die neben der ambulanten Versorgung mit Zytostatika auch medizinischen Sachbedarf an Arztpraxen und Altenheime liefern. Diese Konkurrenz betrifft selbstverständlich nicht nur die krankenhausversorgenden Apotheken.

Das Bundesfinanzministerium hat in den Umsatzsteuerrichtlinien 2005 klargestellt, dass Arzneimittel sowohl an ambulante Patienten als auch an Mitarbeiter des Krankenhauses der Mehrwertsteuer unterliegen. Das gleiche muss im Falle der Mitversorgung eines Krankenhauses eines anderen Trägers gelten. Eine zu diesem Zweck gemeinsam gegründete Holding kann doch nur als Steuerumgehungsmodell betrachtet werden. Wenn Steuern den Wettbewerb steuern, dann läuft es in die falsche Richtung, auch aus der Sicht eines Steuerzahlers. Klaus Grimm, 2. Vorsitzender des BVKA, Kronen-Apotheke Marxen, Postfach 1417, 50378 Wesseling

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