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assist Pharma setzt auf zentrale Verblisterung

MERZIG (diz). assist Pharma, ein Unternehmen der kohl-Gruppe, möchte in Zukunft Fertigarzneimittel vor allem für ältere Patienten in Wochenblister abfüllen. Diese Aufgabe will assist Pharma im Auftrag kooperierender Apotheken und in Zusammenarbeit mit Ärzten als Dienstleistung anbieten. Den zu versorgenden Patienten werden auf Basis der ärztlichen Verordnung die festen oralen Arzneimittel für sieben Tage eingeblistert zur Verfügung gestellt, abgeteilt nach den Einnahmezeitpunkten morgens, mittags, abends und nachts ("7 x 4 med-Blister"). assist Pharma geht davon aus, dass der Patient dadurch seine Arzneimitteleinnahmen leichter kontrollieren kann. Dadurch soll die Compliance verbessert und letztendlich Arzneimittelkosten eingespart werden.

Nach Einschätzung von assist Pharma steigt die Zahl der alten, multimorbiden und pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden müssen, ständig. Allein aus Kostengründen wird es verstärkt das Ziel sein, ältere Patienten möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu belassen. Die konsequente und therapietreue Arzneimitteleinnahme bereitet allerdings älteren Patienten, die alleinstehend sind, Probleme. Wenn die täglich oder wöchentlich einzunehmende Arzneimittelmenge für die Wochentage und die Einnahmezeitpunkte morgens, mittags, abends und nachts vordosiert verpackt sind, erleichtert dies dem Patienten die Arzneimitteleinnahme, die Compliance wird gesteigert - so die Überlegung von assist Pharma. Das System der Wochenverblisterung kommt nach Auffassung des Unternehmens am besten für ältere, chronisch kranke Patienten, die zuhause über längere Zeit hinweg das gleiche Arzneimittelregime befolgen müssen, in Frage, aber auch für Patienten in Alten- und Pflegeheimen zum Tragen.

Mit seiner Geschäftsidee setzt assist Pharma nun darauf, diese Wochenverblisterung in den Apotheken anzubieten. Hierfür wurden am Standort in Merzig bereits vollkommen neue Maschinen und Automaten entwickelt, mit Hilfe derer individuell für jeden einzelnen Patienten die Verblisterung vorgenommen werden kann. Nach über dreijähriger Entwicklungsarbeit geht assist Pharma davon aus, dass in der zweiten Hälfte nächsten Jahres die Automatenstraße für die Verblisterung anlaufen kann. Es wird dann möglich sein, im Auftrag von Apotheken täglich Wochenblister für 100.000 Patienten herzustellen. Die Verblisterungsanlage wird ein Sortiment von 400 oralen, festen Arzneiformen verarbeiten können.

So soll das Konzept funktionieren

Der Arzt verordnet Arzneimittel, vorzugsweise unter Berücksichtigung der Medikamentenliste, die assist Pharma verarbeitet. Idealerweise ist nach den Vorstellungen des Verblisterers diese Medikamentenliste gleich im Praxisverwaltungssystem des Arztes hinterlegt. Der Patient bringt sein Rezept in die Apotheke, die den Verblisterungsservice mit assist Pharma anbietet. Der Apotheker überprüft die Medikation des Patienten auf Kontraindikationen, Wechselwirkungen und Doppelverordnungen und trennt die nicht zur Verblisterung geeigneten Arzneiformen wie Flüssigkeiten, Tropfen oder Zäpfchen von den festen, oralen zur Verblisterung geeigneten Arzneiformen ab. Die Apotheke übermittelt dann an assist Pharma den Auftrag zur Verblisterung der verbliebenen Arzneimittel. assist Pharma wird am nächsten Tag die individuell für den Patienten hergestellten fertigen Blister über den Großhandel an die Apotheke liefern, die sie an den Patienten weitergibt. Der Patient kann seine Wochenblister beispielsweise in der Apotheke abholen, oder die Apotheke liefert im Rahmen des Homeservice den Wochenblister an den Patienten nach Hause aus. Wurde der Wochenblister im Rahmen einer Heimversorgung angefertigt, übernimmt die versorgende Apotheke die Lieferung.

Die Abrechnung soll auf Basis des Tablettenpreises der günstigsten Packungsgröße erfolgen. Nach Angaben des Unternehmens werden für die Verblisterung keine Re-Importe eingesetzt, sondern Originalware. Mit Hilfe einer speziell von assist Pharma zur Verfügung gestellten Software kann die Apotheke eine genaue Restmengenverwaltung durchführen.

assist Pharma berechnet einen Aufschlag für die Verblisterung, hinzu kommt ein Aufschlag für die abgebende Apotheke. Die Abgabe eines Wochenblisters könnte also somit teurer als die Abgabe eines Fertigarzneimittels werden. assist Pharma geht jedoch davon aus, dass Einsparungen auf anderer Ebene erzielt werden, beispielsweise durch eine bessere Compliance, die Krankenhauseinweisungen reduzieren soll.

Die Apotheke rechnet das Rezept wie üblich mit der Krankenkasse ab. assist Pharma stellt im laufenden saarländischen Pilotprojekt der Apotheke nur die tatsächlich gelieferten Tabletten auf Basis des günstigsten Tablettenpreises in Rechnung. Die Apotheke erhält dann jeweils eine monatliche Aufstellung der Gutschriften für die Krankenkassen und Patienten, die sich aufgrund des günstigeren Tablettenpreises oder einer frühzeitig veränderten oder gar abgebrochene Therapie ergeben. Die Apotheke erstellt dann Gutschriften an Krankenkassen und Patienten.

assist Pharma ist sich sicher, dass die Verblisterung letztendlich ökonomisch abläuft und zu Einsparungen im Gesundheitswesen führt. Zusätzlich werden Kosten dadurch eingespart, dass sich Patienten länger zu Hause versorgen können und damit keine Kosten für einen Altenheimplatz verursacht werden. Diese Berechnung bestärkte die kohl-Gruppe, die zweistelligen Millionenbeträge aufzubringen, die für dieses Projekt erforderlich sind. Ein Pilotprojekt, das zurzeit im Saarland unter wissenschaftlicher Begleitung von Prof. Dr. Karl Lauterbach läuft, soll ökonomisch und medizinische Effekte evaluieren. Das Projekt soll die Einsparungen der Krankenkassen ermitteln und dazu beitragen, den gesamten Prozess für die Beteiligten zu optimieren.

Die rechtliche Seite

Abgesehen vom Pilotprojekt im Saarland - wie stellt sich die rechtliche Seite einer Verblisterung im Auftrag von Apotheken dar? Benötigt assist Pharma zum Beispiel eine Herstellungserlaubnis oder gilt die Verblisterung im Auftrag als Herstellung einer Rezeptur, ähnlich wie die Zytostatikaherstellung außerhalb einer Apotheke im Auftrag einer Apotheke? Muss die Abgabe von Arzneimitteln, neu verblistert, als Abgabe "sine confectione", also als Abgabe ohne Beipackzettel und Umkarton angesehen werden? assist Pharma sieht bei den rechtlichen Fragen keine unlösbaren Probleme. Viele offene Punkte sind durch die 14. AMG-Novelle bereits geklärt. Als Dienstleister benötigt das Unternehmen eine Herstellungserlaubnis gemäß § 13 Arzneimittelgesetz, um die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten. Diese Erlaubnis ist dem Unternehmen bereits erteilt.

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