DAZ aktuell

Maßnahmen zum Schutz vor einer Influenza-Pandemie

Jährlich erkranken in Deutschland 5 bis 8 Millionen Menschen an Influenza, davon sterben zwischen 8000 und 30.000. Experten vermuten, dass aus der jährlichen Epidemie in naher Zukunft eine Pandemie wird, an der schätzungsweise 30 Millionen erkranken werden. Die Zahl der Todesfälle ist schwer voraussagbar; an einer ähnlichen Pandemie in den Jahren 1968 bis 1970 sind 130.000 Menschen in Deutschland gestorben.

Influenzaviren sind deshalb so prädestiniert, eine Pandemie auszulösen, da sie wegen ihrer segmentierten RNA-Genome in der Lage sind, ihre biologischen Eigenschaften, darunter auch den spezifischen Wirtstropismus, sehr effizient zu verändern. So besteht eine realistische Wahrscheinlichkeit, dass vogelspezifische Viren nicht nur den Menschen infizieren, sondern sich auch von Mensch zu Mensch verbreiten können. Tritt dies ein, sehen wir uns mit einer Pandemie konfrontiert, da sich das humane Immunsystem mit einem völlig neuen Virus auseinandersetzen muss.

Impfstoffe können erst in dem Moment entwickelt werden, wo wir das Virus genau kennen. Für die Geflügel-Influenza wurde kürzlich schon ein Impfstoff entwickelt. Experten rechnen damit, dass die Entwicklung eines Impfstoffs gegen das menschliche Influenza-Virus zwischen drei und sechs Monaten dauern wird. In der Zwischenzeit werden zur Prophylaxe und Therapie Zanamivir (Relenza") und Oseltamivir (Tamiflu") eingesetzt werden, wobei Oseltamivir eine weitergehende Zulassung besitzt, welche die prophylaktische Anwendung einschließt. Außerdem ist Oseltamivir peroral applizierbar, während Zanamivir inhalativ gegeben wird. Die Neuraminidase-Hemmstoffe, die die Freisetzung des Influenza-Virus von der menschlichen Zelle nach seiner explosionsartigen Vermehrung hemmen, verringern bei therapeutischer Anwendung nicht nur die Schwere der Erkrankung und die Krankheitsdauer, sondern erniedrigen auch die Zahl der Influenza-assozierten Sekundärkomplikationen und Antibiotika-pflichtigen Superinfektionen um etwa die Hälfte und die damit häufig verbundene Hospitalisierung. Die Infektiosität des Erkrankten für Kontaktpersonen ist unter einer Therapie mit Neuraminidase-Hemmstoffen deutlich erniedrigt, so dass der Verbreitung des Virus in gewissem Maße Einhalt geboten werden kann. Bei prophylaktischer postexpositioneller oder saisonaler Applikation vermitteln die Neuraminidase-Hemmstoffe einen Schutz vor der Infektionskrankheit bei 80 bis 90 % der Exponierten; sie sind allerdings kein Ersatz für einen Impfstoff. Auf Grund der oben geschilderten Wirksamkeit der Neuraminidase-Hemmstoffe haben sich die Länderregierungen entschlossen, für 10 bis 15 % der Bevölkerung Oseltamivir einzulagern.

Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft unterstützt vorbehaltlos die Bemühungen von Bund und Ländern, sich auf das mögliche Eintreten einer solchen Katastrophe angemessen vorzubereiten. Ausdruck dieser Vorbereitung ist der nationale Pandemieplan, der nicht nur erstellt, sondern auch bereits aktualisiert und fortgeschrieben wurde.

Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft weist auf die Bedeutung der Apothekerschaft im Rahmen eines effizienten Surveillance-Systems hin und fordert, dies entsprechend zu berücksichtigen.

Gleichzeitig fordert die DPhG Kolleginnen und Kollegen auf, sich mit dem Pandemieplan vertraut zu machen und sich an den Maßnahmen zur Abwehr bzw. zur Minderung der Auswirkungen einer potenziellen Pandemie zu beteiligen. Dazu gehört beispielsweise, zur Steigerung der generellen Durchimpfungsrate gegen Influenza und zur Steigerung der Durchimpfungsrate gegen Pneumokokken in Risikogruppen beizutragen, indem für eine Erhöhung der Akzeptanz geworben wird.

Selbstverständlich unterstützt die DPhG alle Bemühungen zur zentralen Bevorratung mit geeigneten Arzneimitteln, darunter antivirale Medikamente wie Neuraminidasehemmer (Zanamivir, Oseltamivir). Darüber hinaus sollte aber auch an eine ausreichende Bevorratung von Antibiotika gedacht werden, die dann zum Einsatz kommen, wenn bakterielle Superinfektionen lebensbedrohend werden.

Die DPhG fordert, besonders auch die Apothekerschaft mit in das Kommunikationsnetzwerk zur Unterrichtung der Bevölkerung mit einzubinden. Wichtig dabei ist, dass nicht nur zeitnah, sondern auch möglichst einheitlich informiert wird. Dass mit der Vorbereitung dieser Information das Robert Koch-Institut betraut werden wird, begrüßt die DPhG ausdrücklich.

 

 

 

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