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GKV-Finanzreform: FDP wehrt sich gegen Schmidts Vorwürfe

BERLIN (ks). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hält die Pläne der FDP zur Privatisierung der gesetzlichen Krankenversicherung für "völlig verfehlt". Rechtlich sei die Abschaffung der gesetzlichen Kassen "mehr als zweifelhaft", sagte sie dem Berliner "Tagesspiegel" (Ausgabe vom 29. August). Der FDP-Gesundheitspolitiker Daniel Bahr wies den Vorwurf zurück.

Schmidt erklärte, dass ein Systemwechsel nach den Vorstellungen der Liberalen teuer kommen würde. Denn jeder, der die privaten Versicherungsprämien nicht bezahlen könnte, hätte Anspruch auf staatliche Unterstützung. Das FDP-Projekt diene dazu, "den privaten Krankenversicherungen neue Geschäfte zu besorgen", sagte die Ministerin. Aus gutem Grund gebe es weltweit kein einziges Land, das einen solchen Weg beschreite. Selbst in den USA betreibe der Staat eine Basisversorgung für Arme und Alte. Sie wolle jedenfalls nicht, "dass die kranken Menschen zu Geschäftsobjekten gemacht" werden, erklärte Schmidt.

Der FDP-Politiker Bahr hat hingegen weder verfassungsrechtliche Bedenken, die Krankenkassen zu privatisieren, noch sieht er hierdurch den Sozialstaat gefährdet. Während das SPD-Konzept der Bürgerversicherung zu Wartelisten und Rationierung führen werde, stärke das Modell der Liberalen den Sozialstaat, erklärte Bahr dem "Tagesspiegel". Sozial Schwächere müssten sich keine Sorgen machen, da für sie staatliche Unterstützung vorgesehen sei.

Die Tatsache, dass das FDP-Modell weltweit nirgendwo realisiert sei, heiße nicht, "dass man nicht in diese Richtung denken darf". Bahr betonte, dass die FDP ohnehin einen "gleitenden Übergang" anstrebe: Zunächst gehe es um die Festschreibung der Arbeitgeberbeiträge, die Mitnahme der Altersrückstellungen bei Privatversicherungswechsel und die Herausnahme der Zahnbehandlung aus der gesetzlichen Versicherung.

Bahr für Mehrwertsteuersenkung

Wie aus einer Pressemitteilung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hervorgeht, unterstützt Bahr zudem die Forderung nach Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel. In einem Gespräch mit Kammerpräsident Hans-Günter Friese nannte Bahr es eine "Schieflage", dass ermäßigte Steuersätze beispielsweise für Blumen und Lebensmittel gelten, nicht jedoch für Arzneimittel. "Wir müssen auch berücksichtigen, dass bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 18 Prozent die Gesundheitsausgaben für Arzneimittel noch einmal um 400 bis 500 Millionen Euro anwachsen würden."

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