Pharmazeutisches Recht

Berlin: Änderung der Hauptsatzung

4. Änderung der Hauptsatzung der Apothekerkammer Berlin

Vom 15. März 2005 (aus ABl. Berlin Nr. 31 vom 1. Juli 2005, Seite 2298) Telefon (0 30) 31 59 64-0

Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin hat am 15. März 2005 aufgrund § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Berliner Kammergesetz) in der Fassung vom 4. September 1978 (GVBl. S. 1937, 1980), zuletzt geändert durch Artikel I § 10 des Gesetzes vom 15. Oktober 2001 (GVBl. S. 540), in Verbindung mit § 5 Abs. 9 der Hauptsatzung der Apothekerkammer Berlin vom 4. November 1993 (ABl. 1995 S. 994), zuletzt geändert am 4. November 2003 (ABl. 2004 S. 98), folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Die Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

I. 1. In § 5 Abs. 9 wird nach ... die Bildung von Ausschüssen ergänzt "so weit nach dieser Hauptsatzung nicht die Zuständigkeit des Vorstandes gegeben ist," 2. In § 6 wird als neuer Absatz 8 eingefügt: (8)Der Vorstand beruft die Mitglieder der nach der Weiterbildungsordnung zu bildenden Prüfungsausschüsse. 3. In § 6 wird der bisherige Absatz 8 Absatz 9. 4. In § 9 Abs. 7 werden die Worte "nach § 68 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung" gestrichen. 5. In § 16 werden die Anführungszeichen vor und nach im "Amtsblatt für Berlin" gestrichen. 6. § 18 wird § 17.

II. Die Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin in Kraft.
 

Beschlossen: 

15. März 2005

Norbert Bartetzko 
Präsident 

Dr. Christian Belgardt 
Vizepräsident 

Genehmigt: 13. Juni 2005 

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

Ausgefertigt: 21. Juni 2005

Norbert Bartetzko 
Präsident 

Dr. Christian Belgardt 
Vizepräsident

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