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Neuer Hausapothekenvertrag abgeschlossen

BREMEN/HANNOVER (tmb). Es gibt einen neuen Hausapothekenvertrag. Ab sofort können sich die Versicherten der in Bremen beheimateten Handelskrankenkasse (hkk) in den teilnehmenden Apotheken Niedersachsens und Bremens freiwillig als Hausapothekenpatienten einschreiben. Vertragspartner der Handelskrankenkasse sind der Landesapothekerverband Niedersachsen und der Bremer Apothekerverein.

Die Handelskrankenkasse ist eine traditionsreiche Krankenversicherung mit großer Marktbedeutung im Land Bremen, die im Zuge der Öffnung der Krankenkassen auch viele Mitglieder im Bremer Umland gefunden hat. Damit bot sich hier ein länderübergreifender Vertrag für Bremen und Niedersachsen an, so dass nach dem bundesweiten Barmer-Vertrag nun der erste Hausapothekenvertrag entstand, der in mehreren Bundesländern gleichlautend gilt.

Wie die Vertragspartner am 4. Juli in einer gemeinsamen Presseerklärung mitteilten, trat der Vertrag bereits zum 1. Juli in Kraft. Die vereinbarten Leistungen der Apotheken entsprechen weitgehend den Regelungen anderer Hausapothekenverträge. Sie zielen auf eine hohe pharmazeutische Versorgungsqualität und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apothekern ab. Die Apotheke führt für jeden eingeschriebenen Versicherten eine Medikationsdatei, die für die Beratung des Patienten und des Arztes genutzt wird. Für besonders betreuungsbedürftige Patienten wird ein pharmazeutisch kommentierter Medikationsbericht erstellt. Darüber hinaus werden den Versicherten bestimmte Screeningmaßnahmen, die Arzneimittellieferung ans Krankenbett im Einzelfall, die Überprüfung der häuslichen Arzneimittelbestände und ein 5%iger Rabatt auf apothekenübliche Waren angeboten.

Nach Darstellung des ABDA-Präsidenten und niedersächsischen LAV-Vorsitzenden Heinz-Günter Wolf stellen die Apotheker damit ihre pharmazeutische Kompetenz unter Beweis und bieten eine sichere Arzneimittelversorgung auf einer wirtschaftlich vernünftigen Basis. Michael Lempe, Vorstand der Handelskrankenkasse, sieht in der Vereinbarung vor allem einen "bedeutenden Schritt, um die erschreckenden Folgen von Wechselwirkungen und Unverträglichkeiten gerade bei chronisch erkrankten Versicherten besser in den Griff zu bekommen".

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