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Kündigungsschutz und Arbeitslosenquote

Eine bestimmte politische Position wird nicht dadurch inhaltlich richtig, dass sie gebetsmühlenartig vorgetragen wird. Das gilt auch für den angeblichen Zusammenhang zwischen geringerem Kündigungsschutz und niedrigerer Arbeitslosenquote.

Die Experten sind sich weitgehend einig, dass eine Lockerung des Kündigungsschutzes nicht mehr Arbeitplätze schafft. Der Blick ins Ausland zeigt: Es gibt Länder mit geringem Kündigungsschutz und einer niedrigen Arbeitslosenquote von 3% wie die Schweiz, aber auch Gegenbeispiele wie Irland, wo die Arbeitslosenrate trotz geringem Kündigungsschutz 13,5% beträgt. Portugal hat eine niedrigere Arbeitslosenquote als Deutschland, obwohl dort der Kündigungsschutz noch besser ist als bei uns.

Summeneffekte lassen sich von einer Lockerung des Kündigungsschutzes also nicht erwarten. Struktureffekte sind dagegen möglich: Das heißt, einige Beschäftigungsgruppen profitieren, andere sind die Verlierer. Für Langzeitarbeitslose beispielsweise, Ältere und Behinderte würde die Chance auf Einstellung steigen, so Holger Bonin vom Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn. Außerdem würde es eventuell mehr unbefristete Verträge geben statt Minijobs, Leiharbeit oder befristeten Stellen. Doch auch Bonin kam in seiner Studie zu dem Ergebnis, dass sich die Veränderungen in den letzten Jahren nicht spürbar auf das Einstellungsverhalten der Arbeitgeber ausgewirkt haben.

Zur Erinnerung: Unter Kanzler Kohl wurde die Kündigungsschutzgrenze für Kleinbetriebe von fünf auf zehn Beschäftigte angehoben, unter der rot-grünen Koalition wieder auf fünf gesenkt. Die Menge der zu verteilenden Arbeit ist dadurch eben nicht gewachsen.

Fazit: Die Arbeitgeber sind den Beweis schuldig, dass weniger Arbeitnehmerrechte mehr Arbeitsplätze schaffen.

 

Insa Heyde
ADEXA Bundesvorstand,
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