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Arbeitgeber müssen Sozialbeiträge früher zahlen

BERLIN (ks). Arbeitgeber müssen ihre Sozialbeiträge von 2006 an bereits am Ende des laufenden Monats überweisen. Dies bestimmt das so genannte Beitragsentlastungsgesetz, das der Bundestag am 17. Juni verabschiedet hat.

Bundessozialministerin Ulla Schmidt verspricht sich von der Verschiebung des Zahltermins, dass der Rentenbeitragssatz bei 19,5 Prozent stabil gehalten werden kann. Derzeit werden die Beiträge überwiegend erst Mitte des Folgemonats abgeführt. "Der Sozialversicherung ist dieser zinslose Kredit an die Unternehmen nicht mehr zuzumuten", erklärte Schmidt. Sie räumte ein, dass den Unternehmen durch die Neuregelung rechnerisch Finanzierungskosten entstehen. Diese seien jedoch deutlich günstiger als eine Anhebung des Beitragssatzes. Damit auch Unternehmen mit enger Finanzlage im Monat der Umstellung nicht über Gebühr belastet werden, soll es eine gleitende Übergangsregelung geben. Dazu kann der erste neu fällig werdende Beitrag auf die nächsten sechs Monate verteilt werden.

Der Gesetzentwurf muss am 8. Juli noch durch den Bundestag. Die Union hat aber bereits angekündigt, das Gesetz nicht blockieren zu wollen.

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