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Schmidt weist Kritik am zusätzlichen Beitrag zurück

BERLIN (ks). Ab dem 1. Juli wird von gesetzlich Krankenversicherten ein zusätzlicher Beitragssatz von 0,9 Prozent erhoben. Dadurch werden die Arbeitgeber um 0,45 Prozent entlastet. Die Einnahmen aus dem zusätzlichen Beitrag fließen den Krankenkassen zu, ohne dass dabei eine Verknüpfung mit einzelnen Leistungen besteht. Darauf wies das Bundesgesundheitsministerium vergangene Woche hin.

Auch wenn die Kassen gesetzlich verpflichtet sind, ihren Beitrag zum Stichtag 1. Juli um 0,9 Prozent zu senken, bleibt für den Versicherten durch den Sonderbeitrag unterm Strich eine Mehrbelastung von 0,45 Prozent. Zielsetzung des zusätzlichen Beitragssatzes ist es durch die Senkung der Lohnnebenkosten, Wachstum und Beschäftigung zu fördern, ließ das Ministerium verlauten.

Seehofer monierte, dass der Sonderbeitrag nichts mehr direkt mit Krankengeld und Zahnersatz zu tun habe. Somit entspreche er nicht mehr der von ihm mitbeschlossenen Reform, sagte der CSU-Gesundheitsexperte der "Bild am Sonntag" (Ausgabe vom 19. Juni). Er hielt Schmidt vor, die paritätische Finanzierung der Krankenkasse durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgehoben und der Öffentlichkeit die Wahrheit verschwiegen zu haben.

Ministeriumssprecher Klaus Vater erklärte am 20. Juni, die Ministerin sei "überrascht" und "betroffen" von den Aussagen Seehofers. Der Vorwurf sei nicht haltbar. Beim Beschluss zur Gesundheitsreform sei allen völlig klar gewesen, "dass die Unternehmen entlastet werden sollen", so Vater. Auch der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering stellte sich hinter Schmidt. Er nannte den Vorwurf völligen Quatsch. Es gebe nichts Neues – alles sei diskutiert und beschlossen worden.

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