DAZ aktuell

Holländer und Briten dürfen nach Deutschland versenden

BERLIN (bmgs/ks). Versandapotheken, die in Holland und im Vereinigten Königreich angesiedelt sind, dürfen Arzneimittel nach Deutschland versenden. Diese Feststellung hat das Bundesgesundheitsministerium getroffen und am 21. Juni in einer Übersicht im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das Arzneimittelgesetz verpflichtet das Ministerium, regelmäßig eine Übersicht über die EU-Mitgliedstaaten und die anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums zu veröffentlichen, in denen für den Versandhandel und den elektronischen Handel mit Arzneimitteln dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. Diese Standards regelt das Apothekengesetz.

Das BMGS kam auf der Grundlage einer europaweiten Erhebung zu der Erkenntnis, dass sowohl in den Niederlanden als auch in Großbritannien derart vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. Für Holland gelte dies, soweit Versandapotheken gleichzeitig eine Präsenzapotheke unterhalten. Das Ministerium verwies darauf, dass Apotheken aus anderen Staaten, in denen diese Vergleichbarkeit derzeit nicht besteht, eine Versandhandelserlaubnis für Arzneimittel nach dem Apothekengesetz beantragen können.

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