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Gutschein-Werbung: Versandapotheke abgemahnt

LORSCH (ks). Die "A1-VersandApotheke" hat sich in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, bei ihr eingelöste Rezepte für die Antibaby-Pille nicht mehr mit einem Fünf-Euro-Gutschein zu honorieren. Statt dessen wirbt die Apotheke nun noch bis Mitte Juni mit einer versandkostenfreien Lieferung ohne Mindestbestellwert.

Wie die Apotheke am 6. Juni mitteilte, war sie von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs abgemahnt worden, weil diese in der Gutscheinvergabe einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz sah. Seit April warb die A1-VersandApotheke mit ihrem Abo für die Pille: Für jedes Rezept einer Drei- oder Sechs-Monatspackung der Pille gewährte sie einen Gutschein, der bei der nächsten Bestellung rezeptfreier Medikamente eingelöst werden konnte. Auch ein frankierter Rückumschlag für die Zusendung des nächsten Rezepts lag der Lieferung bereits bei.

Marcus Krämer, Vertriebsleiter der A1-VersandApotheke, monierte, dass ausländische Versandapotheken deutsche Kunden ungehindert mit Rabatten anlocken könnten. Mit dem Pillen-Abo habe die A1-VersandApotheke ihren Kundinnen die Möglichkeit zu sparen gegeben, ohne ausländische Quellen nutzen zu müssen. "Die Gesetzeslage in Deutschland zwingt uns, immer wieder neue Angebote zu machen", so Krämer. Er betonte, dass man sich nicht daran hindern lassen werde, den Kunden "massive Preisvorteile zu gewähren." So etwa mit dem derzeitigen Aktionsangebot zur versandkostenfreien Lieferung.

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