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Länder weisen Präventionsgesetz zurück

BERLIN (ks). Das Präventionsgesetz steht auf der Kippe. Obwohl das Gesetz auf die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurückgeht, hat es der Bundesrat am 27. Mai in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt reagierte enttäuscht und verärgert.

Der Bundesrat fordert eine grundlegende Überarbeitung des Präventionsgesetzes. Insbesondere die Finanzierung der Präventionsmaßnahmen durch die Sozialkassen sehen die Länder kritisch. Prävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die deshalb auch aus Bundesmitteln zu finanzieren sei, so der Bundesrat.

Ministerin Schmidt griff CDU-Chefin Angela Merkel im Anschluss an die Bundesratssitzung scharf an: Das Gesetz sei unter ihrem Einfluss zurückgewiesen worden. "Die Fachleute aller Länder sind anderer Meinung gewesen", so die Ministerin. Da das Gesetz ein "Produkt von Bund und Ländern" sei, wollten eine Reihe der Länder ihre Zustimmung erteilen, erklärte Schmidt. "Nur hat Frau Merkel das untersagt". Die Ministerin: "Hier hat nicht Sachverstand entschieden, sondern parteitaktisches Kalkül." Es sei nun nicht mehr garantiert, dass das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2006 in Kraft treten könne

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz verteidigte das Vorgehen der Länder. Sie betonte, dass sich die Bundestagsfraktion der Union zur Prävention und Gesundheitsförderung bekenne. Dennoch sei das vorgelegte Gesetz "stark änderungsbedürftig". Zu hoffen sei nun, dass es zu einer grundlegenden Überarbeitung kommt und ein verfassungskonformes sowie unbürokratisches Gesetz geschaffen wird. Dabei gelte "Sorgfalt vor Schnelligkeit".

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