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Viel Lob für Verzicht der Apotheker

BERLIN (ks). Der zwischen Apothekern und Krankenkassen ausgehandelte Kompromiss zur Rabattanpassung ist in sämtlichen Parteien des Bundestags grundsätzlich begrüßt worden. Für die FDP hat er dennoch einen "bitteren Beigeschmack".

Die CDU-Gesundheitspolitiker Andreas Storm und Annette Widmann-Mauz erklärten, der erzielte Kompromiss lasse "alle Seiten das Gesicht wahren". Das maßvolle Abgabeverhalten der Apotheker im Jahre 2004 rechtfertige die Planungssicherheit für die Apotheken, die mit dem nun vereinbarten Rabatt-Moratorium erreicht werde. Es sei aber auch klar geworden, dass die Apotheken nach dem Gesetz einen Anspruch auf den Ausgleich hatten, betonten Storm und Widmann-Mauz. Anders lasse sich die nun anvisierte völlige Streichung des § 130 Abs. 1 a S. 2 SGB V nicht erklären.

Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Dieter Thomae begrüßte die Einigung ebenfalls im Grundsatz: "Dass die Versicherten und Patienten erwarten dürfen, dass ihre Beitragsmittel sachgerecht eingesetzt werden, steht außer Zweifel. Wie allerdings mit dem Thema umgegangen wurde kommt einem wohlinszenierten Theaterstück gleich." Thomae verwies auf die klare gesetzliche Vorgabe, die von der Bundesgesundheitsministerin zu verantworten sei und erfüllt werden müsse. Doch die habe ein Schiedsverfahren nicht abwarten wollen und die Apotheker "vorverurteilt".

Man müsse sich fragen, so Thomae, wie Ulla Schmidt reagiert hätte, wenn die Krankenkassen einen Rückforderungsanspruch gegen die Apotheker gehabt hätten. "Die eingesparten 340 Millionen Euro sind durch diese Vorgehens- und Verhaltensweise teuer erkauft", so der FDP-Politiker.

Der Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses Klaus Kirschner (SPD) begrüßte, dass die Apotheker "zur Vernunft gekommen" seien und ihre "geradezu habgierigen" Forderungen zurückgenommen hätten. Auch der Sozialverband VdK ist zufrieden: "Damit können wir leben", sagte VdK-Chef Walter Hirrlinger dem "Tagesspiegel" (Ausgabe vom 21. Mai). Da die Ausgleichszahlungen aus den Überschüssen der Krankenkassen bezahlt würden, hätten sie keine Folgen für die Beitragszahler.

Presseschau Der Fall der Apothekerklausel 

Die "Berliner Zeitung" kommentierte ebenfalls am 21. Mai:

 

Die Krankenversicherten können aufatmen. Der weitgehende Verzicht der Apotheker auf den Ausgleich von Einnahmeausfällen in Folge der Gesundheitsreform verhindert, dass die Krankenkassen geplante Beitragssenkungen verschieben müssen. Oder – noch schlimmer – dass sie das Geld an anderer Stelle in der Versorgung einsparen müssen. Auch die Kassen können jeden Euro nur einmal ausgeben. Nun erhalten die Apotheker 37 Millionen Euro. Das wird vielen von ihnen nicht reichen. Sollte es aber. Hätten die Apotheker auf wesentlich höhere Zahlungen bestanden, dann hätten sie einen gewaltigen Imageschaden davon getragen. Zu unrecht übrigens. Denn das Geld steht ihnen gesetzlich ja zu. Und keiner verzichtet gerne.

Das gilt aber auch für die Patienten, die schmerzlich merken, dass sie für Medikamente wesentlich mehr zahlen müssen als früher. Das gilt auch für die Arbeitnehmer, die endlich sehen wollen, dass die versprochenen Beitragssenkungen kommen und sich auf ihrem Konto bemerkbar machen.

Dass die Apotheker-Schutzklausel überhaupt ins Gesetz gelangen konnte, stimmt einen genauso nachdenklich, wie die Art wie jetzt damit umgegangen wurde. Einkommensausfälle bei Unternehmen – dazu zählen Apotheken – sollten grundsätzlich nicht per Gesetz ausgeglichen werden. Stattdessen müssten die Betroffenen durch Übergangsfristen in die Lage versetzt werden, selbst neue Einkunftsquellen zu erschließen. Schizophren kommen die einem vor, die den Quatsch ins Gesetz geschrieben haben, und dann am lautesten schrien, als die Verpflichtung eingefordert wurde.

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