Pharmazeutisches Recht

Beitragsordnung

Änderung der Beitragsordnung der Apothekerkammer des Saarlandes

Auf Grund §§ 12 Abs. 1 Nr. 7, § 14 Abs. 2 Nr. 7 Saarländisches Heilberufekammergesetz – SHKG – vom 11. März 1998 (Amtsbl. S. 338), zuletzt geändert durch Gesetz-Nr. 1533 vom 8. Oktober 2003 (Amtsbl. S. 2874), hat die Vertreterversammlung der Apothekerkammer des Saarlandes am 23. Juni 2004 die folgende Änderung der Beitragsordnung vom 9. März 1994, zuletzt geändert am 29. September 2002, beschlossen:

Artikel 1 Änderung der Beitragsordnung

In § 3 Absatz 1 wird Satz 1 geändert und ein neuer Satz 2 eingefügt. Die beiden Sätze erhalten folgenden Wortlaut: "Bemessungsgrundlage für die Umlage ist der nach dem Umsatzsteuergesetz an die Finanzämter zu zahlende Umsatzsteuerbetrag (Umsatzsteuerzahllast) für die von dem Kammermitglied betriebenen Apotheke(n). Filialapotheken werden in die Berechnung einbezogen, wenn sie ihren Sitz im Saarland haben."

Artikel 2 In-Kraft-Treten

Die vorstehende Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in der Pharmazeutischen Zeitung in Kraft.

Das saarländische Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales hat mit Schreiben vom 30. November 2004 die vorstehende Satzung genehmigt.

Die Änderung der Beitragsordnung wird hiermit ausgefertigt und in der Pharmazeutischen Zeitung verkündet.

Saarbrücken, den 15. Dezember 2004 gez. Manfred Saar (Präsident)

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