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Deutsche BKK bietet Homöopathie auf Karte

BERLIN (ks). Versicherte der Deutschen BKK können sich ab Juni dieses Jahres auf Kosten ihrer Krankenkasse klassisch homöopathisch behandeln lassen. Dazu zählt auch die Betreuung durch besonders qualifizierte Apotheken. Am 6. Mai unterzeichneten die Deutsche BKK, der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) einen entsprechenden Vertrag zur Integrierten Versorgung. Im Anschluss stellten die Vertragspartner ihre Vereinbarung im Rahmen des Homöopathischen Weltärztekongresses in Berlin vor.

Für Karl-Wilhelm Steuernagel, den Vorsitzenden des DZVhÄ, ist der Vertrag ein "Meilenstein": Endlich haben Patienten einen ungehinderten Zugang zur ärztlichen Homöopathie – jedenfalls die 1,1 Mio. Versicherten der Deutschen BKK. Auch für die teilnehmenden Ärzte rechnet sich der Vertrag. Ihr Aufwand wird nun "fair bezahlt", erklärte Steuernagel.

Künftig können sie sich für die Erstanamnese erwachsener Patienten eine Stunde Zeit nehmen und hierfür 90 Euro abrechnen. Für die Folgeanamnese, die Arzneiauswahl sowie die homöopathische Analyse und Beratung können weitere Behandlungen mit einer Dauer von sieben, 15 oder 30 Minuten abgerechnet werden. Der Vertrag zur Integrierten Versorgung steht allen Ärzte offen, die bereits in einer Weiterbildung die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" bzw. das Homöopathie-Diplom des DZVhÄ erworben haben.

Apotheker unterstützt Arzneimitteltherapie

Auch rund 500 Apotheken werden den teilnehmenden Patienten in der Startphase des Vertrages beratend zur Seite stehen, erläuterte DAV-Vorstandsmitglied Fritz Becker. Während die Arzneimittelauswahl dem Arzt vorbehalten bleibt, wird es Aufgabe des Apothekers sein, die Arzneimitteltherapie durch Beratungsgespräche zu begleiten. Dabei geht es insbesondere um Art und Dauer der Arzneianwendung, ihre Dosierung und um die Besonderheiten, die bei homöopathischen Medikamenten zu beachten sind. Becker: "Diese enge Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker fördert zum einen die Compliance und bedeutet für den Kunden ein großes Stück Arzneimittelsicherheit". Tritt der Apotheker über einen Patienten mit dem Arzt in Kontakt, erhält er für jedes Gespräch ein Honorar von sechs Euro.

Becker: Apotheker stellen sich Herausforderungen

Apotheken können an diesem Vertrag teilnehmen, wenn der Apothekenleiter bzw. ein in der Apotheke angestellter Apotheker auf dem Gebiet der Homöopathie besonders qualifiziert ist. Das ist etwa der Fall, wenn in einer Weiterbildung die Zusatzbezeichnung "Naturheilverfahren und Homöopathie" erworben wurde oder die Zertifikatfortbildung "Naturheilkunde und Homöopathie" einer Apothekerkammer absolviert wurde. Ebenso kann mitmachen, wer an einer speziell für Apotheker angebotenen Fort- bzw. Weiterbildung des DZVhÄ teilgenommen hat. Becker rechnet damit, dass im Laufe des Jahres etwa 1000 weitere Apotheker die notwendige Zusatzqualifikation erhalten und in den Vertrag einsteigen werden. Seines Erachtens belegt die Vertragsunterzeichnung, dass DAV und die Offizinapotheken die neuen Herausforderungen eines modernen Gesundheitswesens annehmen. Dabei sei besonders wichtig, dass dabei die Patienten im Mittelpunkt stehen, so Becker.

Kosten für Arzneimittel

nicht abgedeckt Die Deutsche BKK knüpft mit dem Vertrag an frühere Modellprojekte zu alternativen Heilmethoden an. Ihr Vorstandsvorsitzender Ralf Sjuts ist überzeugt, dass viele Mitglieder die neuen Möglichkeiten für homöopathische Therapien nutzen werden: "Der Wunsch nach schonender oder natürlicher Medizin ist in den vergangenen Jahren enorm gewachsen". Etwa ab Herbst sollen die Versicherten der Deutschen BKK über eine private Zusatzversicherung auch die Übernahme der Kosten für die homöopathischen Arzneimittel absichern können.

Denn eine Erstattung durch die Kasse kann der Vertrag zur Integrierten Versorgung nicht bieten. Da es sich um rezeptfreie Medikamente handelt, übernimmt die Kasse die Kosten lediglich dann, wenn es sich um einen vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Ausnahmefall handelt. Die geplante Zusatzversicherung soll darüber hinaus das komplette übrige Spektrum der Naturheilkunde abdecken, erklärte Sjuts.

 

Presseschau Focus Kügelchen im Kommen In der aktuellen Ausgabe des Focus vom 9. Mai wird über den Vertrag zwischen Deutscher BKK und dem Deutschen Apothekerverband zur Erstattung von Homöopathie-Behandlungen berichtet. Dort heißt es:

"Alle wollen nun profitieren. Deutsche-BKK-Chef Ralf Sjuts, von dessen 1,1 Millionen Versicherten ,drei Viertel der Homöopathie uneingeschränkt zustimmen‘, erhofft sich Image- und Wettbewerbsvorteile durch die Erweiterung des Therapiesortiments. [...]

Und die Apotheker, die schon heute rund 300 Millionen Euro mit den Kügelchen umsetzen, wollen den Kontakt zu Ärzten und Kunden und damit den Umsatz auf diesem Gebiet verbessern. Sie erhalten überdies für allfällige Beratungen mit dem Doktor eine Extragebühr."

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