DAZ aktuell

Kliniken noch nicht zufrieden

BERLIN (im). Die Krankenhausvertreter begrüßen zwar den Beschluss des Bundesrats zur Änderung des Apothekengesetzes, sie verlangen aber zugleich noch mehr Möglichkeiten für Klinikapotheken, ambulante Patienten mit Arzneimitteln zu versorgen.

Der Fall der Kreisgrenzen werde das Qualitätsniveau in der pharmazeutischen Krankenhausversorgung nicht verschlechtern, meinte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Jörg Robbers, am 2. Mai in Berlin. Entsprechende Bedenken seien mit dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ausgeräumt worden, wonach die versorgende Apotheke dem Empfängerkrankenhaus dringend benötigte Arzneimittel unverzüglich und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen muss.

Positiv trage auch die Vorschrift bei, dass der Offizinleiter Mitglied in der Arzneimittelkommission der belieferten Klinik sein muss und das Klinikpersonal kontinuierlich berät. So bleibe eine je nach Betriebsgröße und Leistungsspektrum der Klinik differenzierte Arzneimittelversorgung weiterhin möglich und berücksichtige dennoch die besondere Qualifikation des Apothekers einschließlich seiner Beratungs- und Kontrollfunktionen im Krankenhaus.

Kliniken für Heimversorgung

Gleichzeitig jedoch wertete der DKG-Hauptgeschäftsführer, der 2197 Kliniken repräsentiert, die Änderungen im Apothekengesetz (ApoG) als nicht weitgehend genug. Der "richtige Prozess" zur Überwindung der Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung werde durch die Novelle nicht beschleunigt. Nach wie vor dürften Krankenhausapotheken ambulante Patienten nicht zu Hause mit Arzneien beliefern oder Medikamente zur häuslichen Anwendung an ambulante Patienten abgeben, bedauerte Robbers. Zudem sei mit der Änderung des ApoG vorerst die Chance vertan worden, Pflegeeinrichtungen und Heime mit Arzneimitteln aus der Krankenhausapotheke zu versorgen, machte er weitere Ambitionen der Kliniken zu Lasten der öffentlichen Apotheke deutlich.

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