Aus Kammern und Verbänden

Ämter in Verbänden und Kooperationen – wo ist die Grenze?

Welche Folgen der durch das GMG ausgelöste Vertragswettbewerb nach sich zieht, wird erst langsam erkennbar. So müssen Apothekerverbände beispielsweise klären, wie weit sich ihre eigenen Verantwortlichen bei Kooperationen engagieren dürfen, die konkurrierende Verträge abschließen. Der Apothekerverband Schleswig-Holstein hat hierzu einen Beschluss gefasst, der zum Rücktritt eines Vorstandsmitglieds geführt hat und auch für andere Länder richtungsweisend sein könnte.

Nach einer intensiven Diskussion über die neue Vertragslandschaft hob der Verbandsvorstand hervor, dass der Verband sich dem vom Gesetzgeber gewünschten Vertragswettbewerb um Qualität und Strukturen in den besonderen Versorgungsformen stellt. Dabei wies er auf das Engagement für das Hausapothekenkonzept hin.

Integrierte Versorgung

oder nicht?

Doch wird in einer Pressemitteilung der Vertrag einer Apothekenkooperation und ihres Systempartners pro-DSA kritisiert, weil er einen vom Gesetz nicht vorgesehenen Vertragswettbewerb durch konkurrierende Verträge in der Regelversorgung eröffne. Dieser Vertrag zwischen Krankenkassen und Apothekern wird vom Verband nicht als Integrierte Versorgung interpretiert, weil keine dritte Partei beteiligt ist und weil er typische Inhalte eines Arzneiliefervertrages der Regelversorgung, wie Modalitäten der Rezeptabrechnung, betrifft. Damit würde auch die rechtliche Grundlage für Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen fehlen. Daher betrachtet der Verband den pro-DSA-Vertrag als nicht beitrittsfähig und verurteilt diese Form des Vertragswettbewerbs.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung dieses Vertrages beschloss der Vorstand am 6. April mit nur einer Gegenstimme die Unvereinbarkeit der Vorstandstätigkeit mit der gleichzeitigen Wahrnehmung verantwortlicher Tätigkeiten für andere Organisationen, die mit dem Verband im Vertragswettbewerb stehen. Damit solle gesichert werden, dass der Vorstand seine Führungsverantwortung geschlossen wahrnehmen kann.

Wie aus Kreisen des Verbandes verlautete, bezieht sich die Unvereinbarkeit nicht auf die einfache Mitgliedschaft in Kooperationen, sondern nur auf verantwortliche Ämter in beiden Organisationen. Daher sollte der Beschluss auch nicht als negatives Signal gegenüber Apothekenkooperationen interpretiert werden, soweit diese keine konkurrierenden Verträge schließen.

Persönliche Konsequenzen

Aufgrund dieser Positionierung des Vorstandes trat der bisherige zweite stellvertretende Vorsitzende Ulrich Ströh, Kiel, der auch Vizepräsident der Apothekenkooperation MVDA ist, am 7. April von seinen Ämter im Apothekerverband Schleswig-Holstein zurück, sodass die Wahl eines Nachfolgers erforderlich wurde. Als neues Vorstandsmitglied wählte die Delegiertenversammlung am 20. April Gerhard Wandel, Groß-Grönau, der bereits in früheren Wahlperioden dem Vorstand angehört hatte und für den Verband besonders als langjähriger Vorsitzender des Vertrags- und Wirtschaftsausschusses engagiert ist.

Anschließend bestätigte die Delegiertenversammlung erwartungsgemäß den Vorsitzenden Dr. Peter Froese, Rendsburg, und seinen ersten Stellvertreter Klaus Rabe, Kronshagen, in ihren Ämtern und wählte Gerhard Wandel zum neuen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.

Der seit vielen Jahren in der Verbands- und Kammerpolitik in Schleswig-Holstein aktive Ströh hatte seine Tätigkeit für den MVDA stets transparent gemacht und erklärte gegenüber der DAZ, dass sein Rücktritt klare Verhältnisse schaffen sollte. Er machte zugleich auf die Ämterverquickung zwischen dem Deutschen Apotheker Verband und Marktpartnern der Apotheken, insbesondere Großhandlungen, aufmerksam, die stärker beachtet werden sollte. Außerdem sollte der Deutsche Apotheker Verband seine Position zu den Apothekenkooperationen überdenken, an denen mittlerweile etwa zwei Drittel der Apotheker, darunter auch viele Verantwortliche in den Verbänden, beteiligt seien. tmb

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