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"Illusorische Einsparvorstellungen"

BERLIN (ks). Vorsorge und Früherkennung müssen einen wichtigen Platz im Gesundheitssystem einnehmen – daran zweifelt keiner. Die Meinungen gehen allerdings auseinander, wenn es um die Frage geht, ob die gesetzlichen Krankenkassen durch den Ausbau der Prävention Geld sparen können. Professor Fritz Beske vom Institut für Gesundheits-System-Forschung (igsf) in Kiel ist sicher: "Die Vorstellung, Prävention könne die GKV-Finanzen langfristig sichern, ist eine Illusion".

"Prävention – Ein anderes Konzept" lautet der Titel des neuesten Bandes aus der igsf-Schriftenreihe, den Beske am 19. April in Berlin vorstellte. Der Gesundheitsforscher nimmt hierin eine Bestandsaufnahme vor und macht Vorschläge, wie Prävention gestärkt und finanziert werden kann – und das ganz ohne Präventionsgesetz.

Beske zufolge handelt es sich bei der Prävention um einen Wert an sich, der die Lebensqualität erhöhen und das Leben verlängern kann. Bei der Umsetzung vorbeugender Maßnahmen mangele es nicht an guten Ideen und Einrichtungen, sondern lediglich an Geld. Dieses Problem löse auch das in der vergangenen Woche vom Bundestag verabschiedete Präventionsgesetz nicht. Vielmehr tauche in dem Gesetz die Aussage auf, dass mit Prävention gespart werden könne. Beske: "Ich bin ein großer Freund von Visionen, aber ein Stück Wahrheit müssen sie beinhalten".

Der langjährige Gesundheitsforscher betonte, dass es weltweit keine Methode gebe, die im späteren Lebensalter auftretende Krankheitskosten mit Einsparungen durch Prävention verrechnet. Vielmehr sei Prävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Investitionen erfordere. Dieses Geld kann Beske zufolge jedoch nicht aus der ohnehin schon stark belasteten gesetzlichen Krankenversicherung kommen.

Er schlägt stattdessen vor, zur Finanzierung präventiver Maßnahmen die Alkohol- und Tabaksteuer zu erhöhen. Dies soll jährlich fünf Mrd. Euro Mehreinnahmen bringen. Eine Mrd. Euro hiervon würde Beske nach dem Grundsatz "Das Bestehende stärken" zweckgebunden an Kreise, Bundesländer und an die in der Prävention bundesweit tätigen Einrichtungen und Organisationen verteilen. Die restlichen vier Mrd. Euro sollen als Ausgleich für die durch Alkohol- und Tabakkonsum verursachten Kosten an die Kassen gehen.

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