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Geschlechtsneutraler Hinweis vom Tisch

BERLIN (ks). Die Arzneimittelhersteller werden aufatmen: Auch das Bundesgesundheitsministerium hält nichts von einem geschlechtsneutralen und dadurch überlangen Informationshinweis auf Medikamentenpackungen.

Bundesfrauenministerin Renate Schmidt (SPD) hatte kürzlich vorgeschlagen, in den Text "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" auch die weiblichen Heilberufler einzubeziehen. Wenngleich Geschlechterneutralität natürlich so weit wie möglich zu verwirklichen sei – "man kann es auch übertreiben", erklärte eine Ministeriumssprecherin auf Nachfrage der DAZ. Sie verwies darauf, dass der derzeit geltende Hinweis ein "eingefahrener Spruch" sei, an den sich die Menschen gewöhnt haben. Der vom Familienministerium vorgeschlagene Text sei hingegen "unsäglich" – zu lang, zu kompliziert.

Werbung für OTCs soll erlaubt werden

Das Bundeskabinett wird am 13. April über die geplanten Änderungen im Heilmittelwerbegesetz im Rahmen der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes beraten. Die Bundesregierung plant unter anderem eine Lockerung der Werbevorschriften für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel – auch wenn diese von den gesetzlichen Kassen erstattet werden. Man wolle allerdings nicht so weit gehen, eine Publikumswerbung auch für rezeptpflichtige Medikamente zu erlauben, so die Sprecherin.

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