Pharmazeutisches Recht

Zulassung von Arzneimitteln

Im Bundesanzeiger Nr. 55 vom 19. März 2005 ist auf Seite 4195 eine Bekanntmachung über die Zulassung von Arzneimitteln (Abwehr von Arzneimittelrisiken – Anhörung zu einer Maßnahme zur Risikoversorgung über die Zulassung und Registrierung von zellulären Blutprodukten und gefrorenem Frischplasma, Stufe II) vom 7. Februar 2005 abgedruckt.

Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 10 05 35, 50445 Köln.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.