DAZ aktuell

Kommentar: Es geht voran

DocMorris, Europa Apotheek, Apotheke für den Mann Ų inzwischen hat der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb e.V. Nägel mit Köpfen gemacht und die drei wichtigsten niederländischen Internetapotheken, die apothekenpflichtige Arzneimittel nach Deutschland versenden, vor dem Landgericht Berlin verklagt. Die Abmahnung eines weiteren Versenders soll folgen. Es geht voran. Damit haben die Wettbewerbshüter die Gelegenheit beim Schopf gepackt, den juristischen Sack möglichst schnell zuzumachen Ų und zwar in Berlin, wo mit der Entscheidung des Kammergerichts ein Urteil vorliegt, das geeignet ist, in überschaubarer Zeit den grenzüberschreitenden Arzneimittelversandhandel aus den Niederlanden insgesamt zum Erliegen zu bringen (oder zumindest verbraucherschutzrechtlich hohe Hürden aufzubauen).

Das berufspolitische Ziel muss es jetzt sein, das Urteil des Kammergerichts gegen Jacques Waterval (einschließlich der deckungsgleichen Folgeentscheidungen gegen DocMorris & Co.) möglichst schnell rechtskräftig werden zu lassen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht. Ob der Bundesgerichtshof nämlich eine Revision gegen die Berliner Entscheidung zulassen wird, ist höchst ungewiss. Die Chancen dürften bei maximal 50 Prozent liegen. Ist das Urteil des Kammergerichts jedoch erst einmal rechtskräftig, so ist es völlig unerheblich, wie andere Zivilgerichte entscheiden. Die Berliner Entscheidungen wären gegen die niederländischen Versandhändler – so oder so – vollstreckbar. Und betroffen wäre der Arzneimittelversand von den Niederlanden nach Deutschland insgesamt. Deshalb war und ist es so wichtig, die Gerichtsverfahren in Berlin anhängig zu machen.

Weiterhin eigenwillig ist in Sachen Versandhandel dagegen die rechtlich-politische Strategie der ABDA. Man scheint in der Jägerstraße ausschließlich auf das Frankfurter DocMorris-Verfahren zu setzen, auch wenn dessen endgültige Entscheidung im Ergebnis offen ist und zeitlich in ferner Zukunft liegt. Ein koordiniertes Vorgehen mit dem Berliner Wettbewerbsverband bzw. deren Rechtsvertretern erfolgte bislang jedenfalls nicht. Kontraproduktiv ist auch die weiterhin vertretene Auffassung, dass das Urteil des Kammergerichts "unverbindlich" sei, wenn es erst einmal die vom Gesundheitsministerium angekündigte "Länder-Liste" zum Versandhandel gebe. Mit dieser gleichermaßen apodiktischen wie fragwürdigen These steht die ABDA-Rechtsabteilung – von DocMorris abgesehen – ziemlich allein da und beraubt sich selbst wichtiger rechtlicher Argumente.

Verstärkte Aktivitäten wurden an anderer Stelle sichtbar: In einigen (bei weitem nicht in allen) Kammer- und Verbandsrundschreiben wurde uns in den letzten Tagen vorgeworfen, bei der Interpretation des Berliner Versandurteils mit "Unterstellungen" zu arbeiten und einen "publizistischen Trommelwirbel" zu betreiben. Die Artikel in den Rundschreiben gleichen –Ostern steht vor der Tür – wie ein Ei dem anderen und wurden den Berufsvertretungen offensichtlich von eifrigen Jägerstraßen-Hasen ins Nest gelegt. Wem nützt eine solche Meinungsmache?

Mit Scharmützeln und Eifersüchteleien sollte jetzt Schluss sein. Dafür steht zu viel auf dem Spiel. Blicken wir nach vorne. Wir sind dazu gerne bereit.

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