Pharmazeutisches Recht

Qualitätsmanagementsystem

Satzung zur Änderung der Satzung der Sächsischen Landesapothekerkammer für das Qualitätsmanagementsystem in Apotheken

Vom 10. November 2004 Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer hat am 10. November 2004 aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker im Freistaat Sachsen (Sächsisches Heilberufekammergesetz – SächsHKaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 935), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl. S. 426, 428) folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Sächsischen Landesapothekerkammer für das Qualitätsmanagementsystem in Apotheken beschlossen:

Artikel I

Die Satzung der Sächsischen Landesapothekerkammer für das Qualitätsmanagementsystem in Apotheken vom 5. April 2000 (Informationsblatt SLAK 2/200, S. XLII), zuletzt geändert durch Satzung vom 7. April 2004 (Informationsblatt SLAK 2/2004, S. XVI) wird wie folgt geändert: Die Anlage nach § 4 Absatz 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert: Satz 1 wird am Ende um den Halbsatz: "... sofern sie in der Apotheke ausgeführt oder angeboten werden." ergänzt. In Satz 2 wird anstelle der Formulierung: "Kernleistungen können sein ..." die Formulierung: "Kernleistungen sind ..." gewählt. Der bisherige Punkt 2 d wird zu Punkt 2 e mit der geänderten Überschrift: "sonstige pharmazeutische Dienstleistungen". Punkt 2 d lautet wie folgt: Arzneimittelkontrolle Beispiele: Dokumentation nach Apothekenbetriebsordnung und Arzneimittelkommission-Information Prüfung von Fertigarzneimitteln Kontrolle der Arzneimittelvorräte in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Artikel II

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Dresden, den 10. November 2004 Friedemann Schmidt Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat mit Schreiben vom 1. Dezember 2004, Aktenzeichen 21-5415.63/2 die vorstehende Satzung zur Änderung der Satzung der Sächsischen Landesapothekerkammer für das Qualitätsmanagementsystem in Apotheken bestätigt. Die vorstehende Satzung zur Änderung der Satzung der Sächsischen Landesapothekerkammer für das Qualitätsmanagementsystem in Apotheken wird hiermit ausgefertigt und im Informationsblatt der Sächsischen Landesapothekerkammer und in der Pharmazeutischen Zeitung bekannt gemacht. Dresden, den 6. Dezember 2004 Friedemann Schmidt Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer

 

Dresden, den 10. November 2004

 

Friedemann Schmidt Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer

 

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat mit Schreiben vom 1. Dezember 2004, Aktenzeichen 21- 5415.63/2 die vorstehende Satzung zur Änderung der Satzung der Sächsischen Landesapothekerkammer für das Qualitätsmanagementsystem in Apotheken bestätigt. Die vorstehende Satzung zur Änderung der Satzung der Sächsischen Landesapothekerkammer für das Qualitäts- managementsystem in Apotheken wird hiermit ausgefer- tigt und im Informationsblatt der Sächsischen Landes- apothekerkammer und in der Pharmazeutischen Zeitung bekannt gemacht.

Dresden, den 6. Dezember 2004 Friedemann Schmidt

Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.