Pharmazeutisches Recht

Europäisches Arzneibuch

Bekanntmachung zum Europäischen Arzneibuch, 5. Ausgabe*

Vom 10. Dezember 2004 (BAnz. S. 24710 vom 30. Dezember) Die Europäische Arzneibuch-Kommission hat beschlossen, eine neue Ausgabe – die 5. Ausgabe – des Europäischen Arzneibuchs auszuarbeiten. Die 5. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs ersetzt die 4. Ausgabe, die mit dem 8. Nachtrag abgeschlossen wurde. Die 5. Ausgabe umfasst die Vorschriften der 4. Ausgabe einschließlich ihrer Nachträge sowie neue, revidierte und korrigierte Vorschriften, die im Jahr 2003 von der Europäischen Arzneibuch-Kommission beschlossen wurden.

Der Gesundheitsausschuss (Teilabkommen) des Europarates hat auf Empfehlung der Europäischen Arzneibuchkommission am 26. November 2003 mit der Resolution AP-CSP (03) 3 den 1. Januar 2005 als Termin für die Übernahme der 5. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs in den Vertragsstaaten des Übereinkommens vom 22. Juli 1964 über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs, revidiert durch das Protokoll vom 16. November 1989 (BGBl. 1993 II S. 15), dem die Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist (Gesetz vom 4. Juli 1973 [BGBl. 1973 II S. 701]), festgelegt.

Die 5. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs wird vom Europarat in Straßburg in englischer ("European Pharmacopoeia, 5th Edition 2005") und französischer Sprache ("Pharmacopée Européenne, 5e Edition 2005"), den Amtssprachen des Europarates, herausgegeben. Es ist vorgesehen, die neuen, revidierten und korrigierten Texte der 5. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs unter Beteiligung der zuständigen Behörden Deutschlands, Österreichs und der Schweiz in die deutsche Sprache zu übersetzen.

Die neuen, revidierten oder korrigierten Vorschriften der 5. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs sind in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1. Januar 2005 vorläufig anwendbar. Die geltenden Vorschriften der 4. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs, Amtliche deutsche Ausgabe, die in die 5. Ausgabe übernommen worden sind, bleiben so lange verbindlich, bis die Amtliche deutsche Ausgabe der 5. Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs als die verbindliche Ausgabe bekannt gemacht wird.

 

Bonn, den 10. Dezember 2004

113-5031-11

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 

Im Auftrag

Dr. Gert Schorn

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.